English, please: Können Vorgesetzte die Arbeitssprache ändern?
Arbeits- vs. Betriebssprache
Um die Frage zu beantworten, ob Vorgesetzte die Arbeitssprache ändern können, ist es zunächst einmal wichtig, zwischen der Arbeits- und der Betriebssprache zu unterscheiden. Die Arbeitssprache ist die Sprache, die für offizielle Schreiben oder Arbeitsanweisungen & Co. verwendet wird, wohingegen die Betriebssprache im allgemeinen und alltäglichen Umgang unter Kollegen gesprochen werden soll. Um die Sprachen festzulegen oder zu ändern, müssen Arbeitgeber bestimmte Regeln und Voraussetzungen beachten, heißt es in einem Beitrag von ntv.de.
Regelungen im Arbeitsvertrag entscheidend
Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gilt für Arbeitsverträge deutsches Recht - darunter fallen auch die deutschen Regelungen für die Betriebs- und Arbeitssprache. Rechtlich bindend ist zunächst einmal, was in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten steht. Ist hier Deutsch als Arbeitssprache festgelegt, kann der Arbeitgeber nicht einfach eine andere Sprache - wie Englisch oder Französisch - bestimmen. Ist im Arbeitsvertrag hingegen keine Regelung enthalten, könne die Arbeitssprache im Wege des Direktionsrechts grundsätzlich angewiesen werden, erklärt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür im Beitrag von ntv.de.
Aufs Berufsbild kommt es an
Doch auch ohne Regelung im Arbeitsvertrag müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die gewünschte Sprache unter anderem Teil des vereinbarten Berufsbildes sein. Wann dies der Fall ist und wann nicht, lasse sich allerdings nicht pauschal sagen. Der Fachanwältin zufolge sei dies im Einzelfall und unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation zu bewerten. Unter anderem seien die betrieblichen Interessen an einem bestimmten Sprachgebrauch mit den persönlichen Interessen der Arbeitnehmer abzuwägen. Gerade in internationalen Unternehmen, in der IT und Softwareentwicklung, sämtliche Jobs im Tourismus und Servicegewerbe sowie Marketing und Kommunikation werden Englischkenntnisse häufig vorausgesetzt, wie das Jobportal indeed berichtet.
Sonderregelungen für Betriebssprache
Eine Abänderung der Betriebssprache unterliegt gemäß Paragraf 87, Absatz 1, Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zudem der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das liege darin begründet, dass die Betriebssprache außerhalb des dienstlichen Kontextes - etwa in den Pausen - genutzt werden soll und damit die allgemeine Ordnung des Betriebes betreffe, erklärt Nathalie Oberthür.
Englischkenntnisse meist von Vorteil
Doch auch ohne zwingende Regelungen im Arbeitsvertrag sind gute Englischkenntnisse sowie das Beherrschen mehrerer Sprachen von Vorteil. Seit mehreren Jahrzehnten ist Englisch die bedeutendste Weltsprache. Folglich erleichtern Englischkenntnisse die interkulturelle Kommunikation. Dem Bericht von indeed zufolge können Arbeitnehmer sich dadurch leichter an verschiedene Situationen anpassen und auch in einer Fremdsprache eigenverantwortlich arbeiten - was gerade in globalen Unternehmen oder für (potenzielle) Führungskräfte besonders relevant ist.
Redaktion finanzen.net
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