Distributionsorgane
Distributionsorgane - Definition
Gliederung der Distributionselemente nach betriebszugehörigen Vertriebsorganen, Absatzmittlern und Absatzhelfern. Betriebszugehörige Vertriebsorgane lassen sich in rechtlich selbständige Vertriebsorgane (z. B. Vertriebsgesellschaften, Verkaufskontor) und rechtlich unselbständige Vertriebsorgane (z. B. Vertriebsabteilung, Verkaufsniederlassung, Reisende, Mitglieder der Geschäftsleitung) einteilen. Ein Absatzmittler (z. B. Groß- und Einzelhandel) ist ein Zwischenhändler in der Absatzkette vom Hersteller zum Endkunden, der im Gegensatz zum Absatzhelfer (z. B. Handelsvertreter und -makler, Kommissionäre) Eigentum am Produkt erwirbt.
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