Zoll

Zoll - Definition

Abgabe (Abgabe), die bei Ein- oder Ausfuhr von Waren, Devisen oder Wertpapieren von einem Land erhoben wird. Es handelt sich, im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen, um Steuern gemäß § 3 AO, die gemäß Artikel 105 GG ausschließlich dem Bund zustehen und in einem eigenen Zollgesetz geregelt sind. Im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung verlangen Importeure bzw. Exporteure häufig so genannte Zollgarantien, d. h. die Garantie einer Bank, dass der Ex- oder Importeur die Zölle bezahlen kann.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren