Treuhandschaft

Treuhandschaft - Definition

Recht eines dafür Beauftragten (Treuhänder, Trustee), für eine andere Person (Treugeber) im eigenen Namen mit Weisung des Treugebers zu handeln. Treuhandgesellschaften, die fremdes Vermögen verwalten, sind meist Wirtschaftsprüfungs- und Steuergesellschaften oder Tochtergesellschaften einer Bank. Als Treuhänder fungiert beispielsweise auch ein Vormund eines Mündels.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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