Rektapapier

Rektapapier - Definition

Wertpapier (Wertpapier), das auf einen Namen lautet bzw. ausgestellt ist und dessen Rechte aus dem Papier ausschließlich dem Genannten zustehen. Eine Übertragung erfolgt durch Abtretung des Anspruchs (Zession) und nicht wie beim Inhaberpapier ausschließlich durch Übertragung oder beim Orderpapier durch Indossament.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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