Personalleasing
Personalleasing - Definition
Zeitlich befristete Arbeitnehmerüberlassung von Dritten (Leasing-Geber), die zunehmend als Instrument der Personalbeschaffung eingesetzt wird (Leasing). Die gewerbliche Vermittlung von Leiharbeitnehmern wird durch das Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und bedarf der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die detaillierte Regelungen bezüglich der Entlohnung, Arbeitszeit etc. vorschreiben kann. Personalleasing hat für den Leasingnehmer die Vorteile eines kurzfristig einsetzbaren, zeitlich befristeten und preislich fest kalkulierbaren Personaleinsatzes zum Ausgleich von Kapazitätsschwankungen und zur Flexibilisierung der Arbeitszeit für das Stammpersonal. Evtl. negative Auswirkungen auf die Motivation des Stammpersonals sind zu beachten.
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.