Minderung
Minderung - Definition
Im Falle einer Gewährleistung das Recht des Käufers oder Bestellers, bei Lieferung einer mangelhaften Sache oder Erstellung eines mangelhaften Werkes den Kaufpreis proportional herabzusetzen (§§ 441, 638 BGB). Das Recht ist für Sach- wie Rechtsmängel gleichermaßen anwendbar. Die Minderung ist eine Alternative zum Rücktritt bzw. Schadensersatzanspruch (Schaden). Die Minderung ist unabhängig von der Größe oder Schwere des Mangels möglich. Damit sind auch kleinste Mängel durch Minderung des Kaufpreises auszugleichen.
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