Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität

Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität - Definition

Grundsatz (Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)), zur Sicherstellung der formalen Vergleichbarkeit einzelner Jahresabschlüsse im Zeitablauf. Er umfasst:

- die sog. Bilanzidentität, wonach die Wertansätze der Schlussbilanz mit denen der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen müssen (§ 252 I Nr.  1 HGB)

- die Beibehaltung der Gliederung der Bilanz- und GuV im Zeitablauf (§ 265 I 1 HGB)

- die Beibehaltung eines einmal gewählten Abschlussstichtags.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren