Fehlzeiten
Fehlzeiten - Definition
Zeiten, in denen Arbeitnehmer vom Betrieb abwesend sind, obwohl sie nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer anderen Betriebsvereinbarung Anwesenheitspflicht hätten. Nicht zu den Fehlzeiten zählen daher gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Abwesenheiten wie z. B. Urlaub, Mutterschutz oder Kuraufenthalte. Fehlzeiten lassen sich grundlegend in Absentismus (motivationsbedingte Fehlzeiten) und Krankenstand (körperlich, psychisch oder umweltbedingte Fehlzeiten) unterscheiden (Abbildung F-1).
Gliederung
Beispiele für die in der Abbildung dargestellten Fehlzeiten sind:
(1) organische Leiden und Schwächen der körperlichen Konstitution,
(2) Probleme im psychosozialen Bereich (z. B. Krankheit durch Tod eines Angehörigen),
(3) Lärm, Staub, Dämpfe, Nässe und Erschütterungen, welche zu Berufskrankheiten führen können,
(4) stressbedingte nervöse Leiden, Magen- oder Herzerkrankungen, z. B. ausgelöst durch einen autoritären ╺Führungsstil,
(5) vom Geschlecht, Alter oder der Nationalität abhängige Faktoren,
(6) von der Entlohnung, dem Führungsstil oder Gruppenverhalten abhängige Fehlzeiten.
Fehlzeiten (Abb. F-1)
Abb. F-1: Fehlzeiten
Das Problem der Fehlzeiten ist aktuell und hat maßgebliche Auswirkungen auf die Personalkosten und den Arbeitsablauf (Ablauforganisation). Im internationalen Vergleich liegt Deutschland nach Schweden an der Spitze der Fehlzeitstatistik. Die erneute Überprüfung der Motivationstheorien und motivationstheoretischer Instrumente ist daher angebracht (De-Motivationstheorie bei Motivation).
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