Entlastung

Energiepreisbremsen bei Gaspreis und Strompreis greifen

01.03.23 17:23 Uhr

Energiepreisbremsen bei Gaspreis und Strompreis greifen | finanzen.net

Die Rechnungen für Millionen von Gas- und Stromkunden werden günstiger.

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Seit Mittwoch greifen die milliardenschweren staatlichen Preisbremsen zur Dämpfung der drastisch gestiegenen Energiekosten. Rückwirkend gibt es auch eine Entlastung für Januar und Februar.

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Die Bundesregierung hatte die Deckel im vergangenen Herbst beschlossen. Finanziert werden die Preisbremsen aus einem bis zu 200 Milliarden Euro schweren "Abwehrschirm" des Bundes, einem über Schulden finanzierten Sondertopf.

Wie viel die Bremsen am Ende kosten, hängt von der Entwicklung der Energiepreise ab. Zum Teil gibt es eine Gegenfinanzierung, weil krisenbedingte "Überschusserlöse" bei Stromerzeugern abgeschöpft werden.

Energieverband: Komplizierte Preisbremsen müssen 'einmalig bleiben'

Die Energiepreisbremsen sind aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft in der Umsetzung viel zu kompliziert. "Wir haben eine hoheitliche Aufgabe übernommen, die Entlastung der Menschen, und das muss einmalig bleiben", sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae am Mittwoch in Cottbus. "Es ist originäre Aufgabe des Staates für die Entlastung der Menschen zu sorgen."

Dafür müsse der Staat eigene Wege finden, um die Bürger direkt mit finanziellen Hilfen zu erreichen. Das sei schon bei Corona-Hilfen ein Thema gewesen, und jetzt wieder, betonte die Verbandschefin: "Es wird wirklich Zeit, mal einen Auszahlungspfad - einkommensabhängig, sozial gestaffelt, wie auch immer - sich zu überlegen, damit man Menschen zielgerichtet entlasten kann. Das ist schlicht nicht die Aufgabe der Energieversorger."

Die Preisbremsen für Gas und Strom greifen seit Mittwoch. Damit werden die Preise für Verbraucher und Unternehmen für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt. Rückwirkend gibt es auch eine Entlastung für Januar und Februar. Finanziert werden die Preisbremsen aus einem bis zu 200 Milliarden Euro umfassenden "Abwehrschirm" des Bundes, einem über Schulden finanzierten Sondertopf.

Andreae äußerte sich bei einem Kongress ihres Verbands in Cottbus. Hauptthema war der Strukturwandel der Kohlereviere in den östlichen Bundesländern.

Bund will mehr Energie-Hilfe für Industrie - Preisbremse wirkt nicht

Die Bundesregierung will in der Energie-Krise die Industrie-Hilfen deutlich ausweiten und vereinfachen.

Sie dringt daher bei der EU auf größeren Spielraum für eine stärkere Unterstützung der Betriebe, wie aus einem Positionspapier der Bundesregierung für die EU-Kommission hervorgeht, das Reuters am Mittwoch vorlag. Hintergrund ist vor allem, dass die Strom- und Gaspreisbremse von den Industrie-Betrieben wenig in Anspruch genommen wird. Die Wirtschaftsverbände klagen, die Unterstützung sei nicht ausreichend und die Regelungen vor allem zu kompliziert. Der Bund will daher den "Befristeten Krisenrahmen" (TCTF) der EU, der ohnehin reformiert werden soll, an mehreren Punkten ändern und Bedingungen lockern.

So heißt es im Papier: "Insbesondere für die energieintensive Grundstoffindustrie, die von dem starken Anstieg der Erdgas- und Strompreise besonders betroffen ist, sind die Unterstützungsmöglichkeiten des TCTF in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht ausreichend, um die Folgen der Energiekrise abzufedern". Zum einen müsse der bis Ende des Jahres befristete TCTF schon jetzt bis April 2024 verlängert werden, um auch den nächsten Winter abzudecken. Gefordert wird zudem, dass Beihilfen von der Regierung statt 150 Millionen Euro bis zu 400 Millionen Euro im Jahr betragen dürfen. Das Kriterium eines nachgewiesenen Gewinnrückgangs, um Strom- und Gaspreisbremse in Anspruch zu nehmen, müsse komplett gestrichen werden.

Dass deutsche Großunternehmen in größerer Zahl die Strom- und Gaspreisbremse in Anspruch nehmen, ist nicht bekannt. Selbst die angeschlagene Deutsche Bahn als Deutschlands größter Stromverbraucher hat sich bislang nicht festgelegt, ob sie Hilfen beantragen will.

BUND WILL GEWINN-RÜCKGANG ALS VORAUSSETZUNG ABSCHAFFEN

Kritisch sieht das Wirtschaftsministerium besonders die Koppelung von Beihilfen an einen nachgewiesen Gewinn-Rückgang der Unternehmen. Nur wenn die Kenngroße EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Sachanlagen) um mindestens 40 Prozent zurückgegangen ist, kann nachträglich Energie über die Preisbremsen vergünstigt bezogen werden. Dieses Kriterium sei unflexibel und nicht zielgerichtet, kritisiert die Regierung. Es gebe viele Gründe, warum Unternehmen, die sich in einer schwierigen Lage befinden, das Kriterium dennoch nicht erfüllen könnten. "Die Bundesregierung ist daher der Ansicht, dass das EBITDA-Kriterium gestrichen werden sollte."

Auch über die direkten Energie-Hilfen hinaus fordert der Bund eine Erweiterung des Beihilferahmens. So sollten staatlichen Bürgschaften für Kredite höhere Summen als bislang abdecken dürfen. EU-Genehmigung für Hilfen will sie auch bei der Förderung der Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Energien. Aber auch der Ausbau der Öl-Pipeline von Rostock zur Raffinerie Schwedt sowie deren späterer Umbau auf klimaneutrale Kraftstoffe müsse gefördert werden können.

Zudem will Wirtschaftsminister Robert Habeck Rückendeckung für die umstrittene unterirdische Speicherung von Kohlendioxid aus Industrieprozessen (CCS). "Hierzu bedarf es entsprechender Investitionen zur Abscheidung an Punktquellen industrieller Prozesse", heißt es im Papier.

BERLIN (dpa-AFX/Reuters)

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Bildquellen: Chepko Danil Vitalevich / Shutterstock.com, Chones / Shutterstock.com

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