Energiekrise

Deutscher Bundestag beschließt Gaspreisbremse

15.12.22 13:08 Uhr

Deutscher Bundestag beschließt Gaspreisbremse | finanzen.net

Der Bundestag hat die Preisbremse für Gas beschlossen, die die Folgen der hohen Energiepreise für Bevölkerung und Unternehmen abfedern soll.

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372 Abgeordnete stimmten dafür, 257 dagegen, und 33 enthielten sich, wie Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz bekanntgab. Die Entlastung bestimmt sich nach einem Kontingent des Erdgas- und Wärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis.

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Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen laut dem Gesetz, das voraussichtlich bereits am Freitag abschließend auch im Bundesrat behandelt werden soll, von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten. Die Maßnahme soll ab März nächsten Jahres gelten, dann aber rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

Industriekunden sollen von ihren Lieferanten laut dem Beschluss des Bundestages 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Die Eckpunkte der Gas- und Strompreisbremse

Der Bundestag hat das milliardenschwere Gesetzespaket zur Strom- und Gaspreisbremse beschlossen.

Ab Januar werden so Haushalte und Unternehmen in der Energiekrise entlastet. Im Gegenzug werden die derzeit hohen Erlöse von Energie-Produzenten teilweise abgeschöpft, um die Hilfen mitzufinanzieren. Parallel dazu sollen die Erneuerbaren Energien stärker gefördert werden. Um das Paket von vermutlich über 100 Milliarden Euro wurde bis zuletzt innerhalb der Ampel-Koalition gerungen. Kernpunkte im Überblick:

STROM- UND GASPREISDECKEL

Für Haushalte, Gewerbe und Unternehmen werden die Strom-, Gaspreise für einen Basisverbrauch gedeckelt. Spüren werden das die Verbraucher erst ab März - allerdings rückwirkend ab Januar bis April 2024. Für Haushalte und Gewerbe gilt: 80 Prozent des Gas-Vorjahresverbrauchs werden auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Mengen darüber hinaus gilt als Sparanreiz der höhere Marktpreis. Beim Strom liegt der Deckel bei 40 Cent.

Für die rund 25.000 Groß-Verbraucher der Industrie soll ebenfalls ab Januar ein Preis von 7 Cent für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs und von 13 Cent beim Strom gelten. Für die Deutsche Bahn und andere Bahn-Betreiber gelten noch weitergehende Hilfen.

BONI- UND DIVIDENDEN

Unternehmen, die von den Hilfen profitieren, müssen Einschränkungen bei Boni-Zahlungen an Manager und Dividenden-Ausschüttungen an Anteilseigner hinnehmen. Ab 25 Millionen dürfen keine neuen Boni und Boni-Erhöhungen gezahlt werden. Ab 50 Millionen dürfen gar keine Boni- und auch keine Dividenden fließen. Dies gilt für das Jahr 2023.

HÄRTEFALL-REGELN

Über einen Härtefall-Fonds sollen auch Nutzer von Öl- und Pelletheizungen unter bestimmten Bedingungen profitieren. Die Hilfen sollen bis zu 2000 Euro betragen. Insgesamt stellt der Bund dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen angesichts der Belastung durch die Energiepreise noch gesonderte Hilfen erhalten.

ABSCHÖPFUNG ENERGIE-PRODUZENTEN

Vor allem Stromproduzenten von Erneuerbaren Energien bis hin zur Atomkraft sollen einen Teil ihrer derzeit hohen Erlöse abtreten. Sie profitieren von der Kopplung des Strom- an den Gaspreis und können hohe Gewinne einstreichen, obwohl sie kaum höhere Erzeugungskosten haben.

Je nach Technologie müssen sie über einer jeweiligen Obergrenze ihre Erlöse zu 90 Prozent bis April 2024 abgeben. Dies soll rückwirkend ab Dezember gelten. Damit werden Strom- und Gaspreisbremse mitfinanziert.

ERNEUERBARE ENERGIEN

Angesichts der Kostensteigerungen beim Bau von Wind- und Solarparks - etwa wegen stark gestiegener Kreditzinsen - soll die Förderung erhöht werden. Die Projekte werden vom Staat ausgeschrieben, wer die geringste Förderung verlangt, erhält den Zuschlag. Dabei gelten Höchstgebote für die geforderten Hilfen. Diese können nun um bis zu 25 Prozent erhöht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle ausgeschriebenen Vorhaben auch umgesetzt werden.

BERLIN (Dow Jones) / (Reuters)

Bildquellen: Frank Peterschroeder/RWE AG, Robert Neumann/123RF

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