VW-Abgasskandal

"Dieselgate": So wehren sich Aktionäre und Kunden gegen VW

29.06.16 12:06 Uhr

"Dieselgate": So wehren sich Aktionäre und Kunden gegen VW | finanzen.net

Der Abgasskandal bei Volkswagen ist nicht nur für VW-Aktionäre ein Desaster, auch Besitzer von manipulierten Fahrzeugen sind verärgert. Wir zeigen, wie Anleger und Autobesitzer zu ihrem Recht kommen.

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Seitdem der Öffentlichkeit bekannt ist, dass Volkswagen Abgaswerte bewusst manipuliert hat, büßte die VW-Aktie kräftig an Wert ein. Inzwischen hat sich der Kurs der VW-Anteilsscheine zwar wieder leicht erholt, die Verluste für Aktionäre belaufen sich aber immer noch auf annähernd 40 Prozent - ein Desaster!

So wehren sich VW-Aktionäre gegen den Konzern

Nun gibt es Hoffnung, zumindest einen Teil des verbrannten Geldes zurückzubekommen: Die deutsche Finanzaufsicht BaFin stellte kürzlich Strafanzeige gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn und auch gegen Markenvorstand Herbert Diess. Der Vorwurf: Marktmanipulation.

Bestätigt sich der Verdacht, dass der deutsche Autobauer die Öffentlichkeit zu spät vollständig über den Abgasskandal informiert hat, liegt ein Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten nach Paragraf 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor. Ist das tatsächlich der Fall, stehen Anlegern laut Gesetz Schadenersatzansprüche zu. Und die Chancen stehen nicht schlecht, denn: Möglicherweise informierte VW die Öffentlichkeit unter anderem nicht rechtzeitig über die drohenden Strafzahlungen in den USA.

Kleinaktionäre können auf Musterverfahren hoffen

Wer also VW-Aktien zu teuer gekauft hat oder zu billig verkaufen musste, weil der Volkswagen-Vorstand die volle Wahrheit über den Dieselskandal verschwieg, könnte Anspruch auf Schadenersatz haben. Im Rahmen von Musterverfahren können Kleinaktionäre ihre Rechte kostengünstig gerichtlich klären lassen. Viele Anwaltskanzleien bieten inzwischen auch kostenlose Erstprüfungen der Ansprüche an.

Laut dem Internetportal "Finanztip" sind das beispielsweise die Kanzlei Gansel in Berlin und mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf. Letztgenannte Anwaltskanzlei beantragte bereits ein Musterverfahren.

Betroffene Anleger können darauf hoffen, den Schaden aus der Kursdifferenz bezahlt zu bekommen. Derzeit gehen Juristen von einem Betrag aus in Höhe von 50 bis 60 Euro pro Aktie. Eine Lösung könnte aber auch die komplette Rückabwicklung des Aktienkaufes sein, denn: Vermutlich hätte der eine oder andere Anleger gar keine VW-Aktie gekauft, wären die Betrugsvorwürfe rechtzeitig im Detail bekannt gewesen.

So wehren sich Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen

Nicht nur Aktionäre haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Auch für Besitzer eines Dieselfahrzeugs der Marken VW, Seat, Skoda oder Audi gibt es die Perspektive, finanzielle Forderungen zu stellen. Die Autobesitzer haben nicht nur mehrere Tausend Euro für ihr angeblich aus ökologischer Sicht absolut sauberes Diesel-Fahrzeug ausgegeben, jetzt müssen sie dieses auch noch in der Werkstatt umbauen lassen, damit es wieder den gesetzlichen Normen entspricht. Das kostet Geld und Zeit - ärgerlich!

Außerdem müssen Fahrer nach der Umrüstung ihres betroffenen Dieselwagens mit einem höheren Spritverbrauch rechnen. Auch das verursacht weitere Kosten. Doch damit nicht genug: VW-Chef Matthias Müller teilte vor Kurzem auch noch mit, dass die vom "Dieselgate" betroffen Autos leider Auslaufmodelle seien. In den USA würden sie aus ökologischen Gründen schon gar nicht mehr angeboten. Solche Äußerungen beschädigen nun auch noch den Wiederverkaufswert der Fahrzeuge.

Gerichtsurteile machen Hoffnung

Aus Verbrauchersicht gibt es deshalb wohl nur eine gute Lösung: Der Konzern nimmt die betroffenen Autos auf Wunsch komplett zurück. US-Kunden will VW übrigens jeweils mindestens 5.100 US-Dollar Entschädigung zahlen, das sind rund 4.600 Euro. In Einzelfällen kann die Summe sogar 10.000 Dollar betragen. Das geht aus Dokumenten über einen Vergleich hervor, die Kläger am Dienstag bei einem US-Gericht eingereicht haben. Der Vergleich ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Situation in den USA ist nicht auf Deutschland übertragbar. Dennoch haben Besitzer eines manipulierten VW-Diesels auch hierzulande gute Aussichten vor Gericht. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts München: Der Verkäufer eines Seat-Diesels wurde dazu verurteilt, den Wagen gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen (AZ.23 O23033/15). Die Nutzung des Autos musste sich der Kunde allerdings anrechnen lassen.

Juristen raten zur Leistungsmessung

Die deutschen Verbraucherzentralen dringen ebenfalls weiter auf Entschädigungen für betroffene Kunden. Leider lehne Volkswagen eine Entschädigung europäischer Verbraucher weiterhin ab, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller.

Rechtsanwälte raten Besitzern von manipulierten Dieselfahrzeugen in jedem Fall dazu, eine Leistungsmessung durchzuführen - und zwar vor der Umrüstung des betroffenen Fahrzeugs und nach dem Umbau. Nur so kann nachgewiesen werden, dass das Auto nach dem Aufenthalt in der Werkstatt eine verminderte Leistung auf die Straße bringt. Ist das tatsächlich der Fall, kommt laut des Verbraucherzentrale Bundesverbands "ein Rücktrittsrecht der Verbraucher in Frage".

Besitzer von manipulierten Fahrzeugen wenden sich bei Fragen am besten an einen Anwalt oder an die Verbraucherzentralen. Diese beraten betroffene VW-Kunden kostenlos. Eine Leistungsmessung führen übrigens unter anderem der ADAC, ausgewählte Werkstätten des Bosch Car Service sowie einzelne Standorte von DEKRA und TÜV durch.



Von Markus Gentner/Redaktion finanzen.net

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