Vermögensverwalter-Kolumne

Risiko wilde Ehe

16.10.19 07:15 Uhr

Risiko wilde Ehe | finanzen.net

"Eine neue Liebe ist wie ein neues Leben", mit diesem Lied schaffte der Schlagersänger Jürgen Marcus 1972 seinen musikalischen Durchbruch. In den 70er Jahren folgte auf die große Liebe in der Regel irgendwann die Ehe. Heutzutage ist die Ehe ohne Trauschein längst nichts mehr Außergewöhnliches.

Doch spätestens, wenn die Partner gemeinsam größere Anschaffungen machen oder ein Kind dazukommt, sind ein paar Vereinbarungen sinnvoll. Auch wenn es als unromatisch gilt, am Anfang einer Beziehung schon an die Folgen einer Trennung denken.

Denn viele finanzielle und das Vermögen betreffende Regelungen sind auf die Lebensform der Ehe ausgelegt. Ohne Trauschein wird es hierzulande rechtlich gesehen komplizierter. Denn eine bloße Lebensgemeinschaft ist juristisch gesehen eine ziemlich inoffizielle Angelegenheit.

Beispiel Erbe: Das Ehegüterrecht kommt nur bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen zur Anwendung. Unverheiratete Partner können ohne entsprechendes Testament keinerlei Erbansprüche geltend machen, selbst wenn die Partnerschaft sich über mehrere Jahrzehnte erstreckte. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der nichteheliche Lebenspartner erbschaftsteuerlich lediglich 20.000 Euro Freibetrag hat und nach der erbschaftsteuerlichen Steuerklasse III besteuert wird. Partner einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft sollten daher genau überlegen, wem sie was im Erbfall zuwenden wollen, da sie gesetzlich nicht Erbe des Anderen werden.

Eine fehlende rechtliche Bindung kann Nachteile haben

Auch bei einer Trennung ohne Todesfall kann eine fehlende rechtliche Bindung Nachteile haben - insbesondere für den wirtschaftlich schwächeren Partner oder die wirtschaftlich schwächere Partnerin. Das gilt zum Beispiel für Ansprüche auf Unterhalt, den Ausgleich von Anrecht auf eine Altersversorgung, die Aufteilung von Wohnung und Hausrat, aber auch die Sorge für gemeinsame Kinder. Dein Sofa, mein Fernseher, deine Waschmaschine, mein Esstisch - wer mit seinem Partner zusammenzieht, sollte eine Inventur machen. Die Partner sollten eintragen, wer was bezahlt hat und in wessen Eigentum der Gegenstand im Fall einer Trennung übergehen soll. Damit das Ganze später rechtsgültig ist, müssen beide unterschreiben.

Richtig kompliziert wird der Erwerb einer Immobilie

Richtig kompliziert und unabdingbar werden vertragliche Regelungen, wenn ein unverheiratetes Paar eine Immobilie kauft. Häufig tragen die Partner unterschiedlich viel zur Tilgung bei. Jede Zahlung sollte nach Möglichkeit dokumentiert werden. Auch wenn die Immobilie dem einen Partner gehört und der andere sich an Renovierungskosten beteiligt, sollte das festgehalten werden. Am Einfachsten ist in diesem Fall die Lösung über einen Darlehnsvertrag. Ein Partner könnte dem anderen ein Darlehen für eine Renovierung geben und die Rückzahlung an die Dauer des Zusammenlebens knüpfen. Partner A gibt Partner B ein Darlehen über 5.000 Euro, und für jedes Jahr, in dem sie zusammenleben, muss B 500 Euro weniger zurückzahlen.

Professionelle Unterstützung ist wichtig

Zugegeben, wer die berühmten Schmetterlinge im Bauch hat, findet solche Regelungen unnötig. Aber auch Schmetterlinge werden müde und spätestens wenn der Alltag eingekehrt ist, sollte man sich diesen Themen widmen. Am besten mit professioneller Unterstützung von qualifizierten Finanzplanern, denn Finanzplanung ist Lebensplanung. Persönliche Ziele und Wünsche sind oft eng mit finanziellen Möglichkeiten verbunden, die im Lauf der Zeit erarbeitet und erhalten sein wollen. Gut informiert können sie gemeinsam mit qualifizierten und zertifizierten Beratern ihre Finanzen gut planen um besser zu leben.

Von Markus Richert, CFP® und Seniorberater Vermögensverwaltung bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln

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