Verbraucher aufgepasst

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab Juni 2018

29.05.18 16:29 Uhr

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab Juni 2018 | finanzen.net

Jeden Monat werden einige Neuregelungen und Gesetze erlassen. Welche Änderungen sich für Verbraucher ab dem 1. Juni 2018 ergeben, erfahren Sie hier.

Erstes Dieselfahrverbot in Deutschland

Das Dieselfahrverbot ist schon seit längerer Zeit im Gespräch. Nun sollen erste Handlungen folgen: Ab dem 1. Juni 2018 gilt in Hamburg als erste deutsche Metropole das Dieselfahrverbot. In zwei Straßenabschnitten in Hamburg Altona-Nord können Verbraucher nicht mehr mit Diesel-Fahrzeugen verkehren, die nicht mit der Abgasnorm "Euro-6" konform sind. Das Verbot hat eine Reduzierung der Stickoxid-Belastung zum Zweck. Von der Luftverbesserung sollen allerdings lediglich 278 Bewohner profitieren.

Erlaubnispflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Eine weitere Neuregelung im Verkehrsbereich betrifft Transportfahrzeuge von Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft. Traktoren oder andere Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h fallen ab dem 1. Juni 2018 unter den gewerblichen Güterverkehr und bedürfen einer Erlaubnispflicht. Für Landwirtschaftsunternehmen bedeutet das, dass sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab sofort eine Prüfung zur fachlichen Eignung ablegen müssen.

Höhere Gehälter in Baden-Württemberg

Auf höhere Gehälter können sich Beschäftige in der Speditions- und Logistikbranche in Baden-Württemberg freuen. Zwischen dem Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Baden-Württemberg (AVSL) und der Gewerkschaft Verdi hat man sich über einen Tarifabschluss für die Branche geeinigt, wonach die Einkommen von rund 120.000 Angestellten ab dem 1. Juni um 3,2 Prozent erhöht werden. Im kommenden Jahr sollen diese ab dem 1. April noch einmal um 2,6 Prozent erhöht werden. Auszubildende erhalten jeweils im September 2018 und 2019 40 Euro mehr.

Gespräche über neuen gesetzlichen Mindestlohn

Möglich ist im folgenden Monat auch eine allgemeine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Im Juni 2018 werden sich nämlich Mitglieder der Mindestlohnkommission zusammensetzen und über eine Änderung der Mindestvergütung beratschlagen. Im Falle einer positiven Entscheidung, wird der neue Mindestlohn von der Bundesregierung zum 1. Januar 2019 zugelassen und umgesetzt.

Redaktion finanzen.net

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