Verbraucher aufgepasst

Neuerungen und Gesetze: Was sich ab April 2019 für Verbraucher ändert

01.04.19 06:59 Uhr

Neuerungen und Gesetze: Was sich ab April 2019 für Verbraucher ändert | finanzen.net

Auch im April treten wieder einige Neuerungen und Gesetze in Kraft, die Verbraucher direkt oder indirekt beeinflussen. Doch was genau ändert sich?

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Fahrverbote in Köln, Bonn und Stuttgart

Fahrer älterer Autos müssen ab April aufpassen: In Köln, Bonn und Stuttgart treten dann nämlich neue Fahrverbote in Kraft. Vor allem die Dieselfahrer mit älterer Schadstoffklasse trifft es: So wird in Köln eine Zone eingerichtet, in der Dieselfahrer mit Schadstoffklasse Euro 4 oder älter nicht mehr fahren dürfen. Ab September werden hier auch Diesel der Klasse Euro 5 ausgeschlossen sein. Doch auch Benziner sind betroffen. Wer einen Benziner der Klasse 1 oder 2 fährt, darf ebenfalls nicht in die Fahrverbotszone in Köln einfahren. Zur Diesel-No-Go-Area wird in Köln unter anderem die Umweltzone rund um die Innenstadt.

In Bonn und Stuttgart sind die Fahrverbote hingegen auf einzelne Straßenzüge beschränkt. In Stuttgart gilt das Verbot nur für Euro 1- bis 4-Diesel, in Bonn werden zusätzlich auch Benziner der Schadstoffklassen 1 bis 3 gebannt.

Reifenwechsel: Von O bis O

Wer das Glück hat, mit seinem Auto in seiner Stadt nicht von Fahrverboten betroffen zu sein, sollte daran denken, dass demnächst auch wieder der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen ansteht. Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung ab welchem Datum die Reifen gewechselt werden sollten, eine alte Regel zur Erinnerung besagt jedoch in welchem Zeitraum Winterreifen aufgezogen sein sollten: Von O bis O - von Oktober bis Ostern. Sollten die Temperaturen jedoch noch einmal deutlich fallen und winterliche Verhältnisse eintreten, müssen Autofahrer, die schon auf Sommerreifen umgerüstet haben, ihre Fahrzeuge stehen lassen.

Höherer Mindestlohn für Zeit- und Leiharbeiter

Wer als Zeit- oder Leiharbeiter tätig ist, darf sich ab April auf ein höheres Gehalt freuen: Der Mindestlohn für diese Beschäftigungsgruppe steigt dann von 9,49 Euro auf 9,79 Euro je Arbeitsstunde. Bezüglich des Mindestlohns gab es in diesem Jahr bereits einige Erhöhungen: So wurde beispielsweise im März der Mindestlohn im Baugewerbe auf 12,20 Euro angehoben.

Mehr Geld für Beamte

Neben Zeit- und Leiharbeitern dürfen sich auch Beamte über ein steigendes Gehalt freuen. Zum 1. April 2019 erhöhen sich deren Dienst- und Versorgungsbezüge um 3,09 Prozent. Bereits zum 1. März 2018 stiegen die Bezüge um 2,99 Prozent an, im März 2020 wird dann nochmal eine Erhöhung um 1,06 Prozent folgen.

Congstar-Kunden werden zu Telekom-Kunden

Smartphone-Besitzer, die Kunden bei Congstar sind, werden ab April Kunden bei der Congstar-Mutter Telekom sein. Allerdings ändert sich für sie spürbar nichts: Weder an ihren Tarifen, noch an ihren Produkten oder Angeboten. Die Änderung ist rein juristisch.

Das Ende von Google+

Das Soziale Netzwerk von Google - Google+ -, das 2011 gestartet wurde, konnte nie wirklich mit der Konkurrenz wie Facebook oder Instagram mithalten. Auch aus einigen Datenpannen, die im letzten Jahr bekannt wurden, zieht das Unternehmen nun seine Schlüsse und stellt den Dienst Google+ zum April ein. Wer seine Daten von Google+ nicht verlieren möchte, sollte seine Fotos, Videos und andere Daten schnell sichern. Zum 2. April werden alle Nutzeraccounts gelöscht.

Aldi verbannt die Plastikfolien-Gurke

Der Trend geht derzeit immer mehr zu einem verstärkten Umweltbewusstsein und dem Wunsch weniger Müll zu produzieren. Auf diesen Zug steigt auch der Discounter Aldi auf und verbannt ab April die Plastikfolienverpackung von Gurken. Das Gemüse geht dann nur noch unverpackt über die Ladentheke.

Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: Andrey Burmakin / Shutterstock.com, ER.09 / Shutterstock.com

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