Gewinn steuerfrei mit Xetra-Gold
Zwei neue Finanzgerichtsurteile machen Anlegern Hoffnung, die in mit Gold hinterlegte Wertpapiere - beispielsweise Gold-ETCs - investiert haben.
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Das Finanzgericht Münster (Az. 12 K 3284/13 E) und das Finanzgericht Sachsen (Az. 1 K 1406/13) entschieden, dass Xetra-Gold keine "Kapitalforderung", sondern steuerlich wie Barren und Münzen zu behandeln ist. Kursgewinne mit Xetra-Gold wären dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei und nicht - wie vom Bundesfinanzministerium vorgeschrieben - in jedem Fall abgeltungsteuerpflichtig.
Betroffene sollten ihre Steuerbescheide per Einspruch und unter Hinweis auf die Aktenzeichen offen halten. Voraussichtlich wird erst der Bundesfinanzhof diese Rechtsfrage endgültig entscheiden.