Steuern und Familie: Das andere Kindergeld
Kinder sind ein Geschenk des Himmels. Doch sie großzuziehen kostet neben Nerven auch viel Geld. €uro am Sonntag zeigt, wie der Fiskus helfen kann, die Löcher in der Haushaltskasse zu stopfen.
von Sophie Brandt, Euro am Sonntag
Wo Kinder sind, da ist ein goldenes Zeitalter“, schwärmte einst Novalis. Hehre Worte des Dichters aus dem 18. Jahrhundert, vor allem, wenn man weiß, dass er selbst kinderlos war.
Dass die Geburtenrate in Deutschland dennoch kontinuierlich zurückgeht, hat nicht selten finanzielle Ursachen. Trotz Kinder-, Eltern- oder Betreuungsgeld ist der Nachwuchs gerade für junge Familien ein wesentlicher Kostenfaktor. Laut Statistischem Bundesamt kostet es im Schnitt 121.752 Euro, ein Kind bis zum 18. Lebensjahr großzuziehen. Die Ausgaben für die Schule oder Ausbildung sind da noch nicht einmal enthalten.
Aber es gibt Möglichkeiten für Mütter und Väter, den Fiskus an den Erziehungskosten zu beteiligen. €uro am Sonntag zeigt, wie Eltern sparen können. Anhand dieser Tipps von A bis V können sie kurz vor Jahresende durchrechnen, in welcher Höhe das zu versteuernde Einkommen durch die Ausgaben für Kinder gemindert werden kann.
Außer Haus
Ist der Sprössling während einer dualen Ausbildung in einer anderen Stadt untergebracht? Oder für ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland unterwegs beziehungsweise auf einem Schüleraustausch in Übersee?
Dann können Eltern den Freibetrag für auswärtige Unterbringung beantragen. Der beträgt zwar lediglich 924 Euro im Jahr — doch wie sagt man so schön: Kleinvieh macht auch Mist. Den Freibetrag gibt es allerdings nur für volljährige Kinder und auch nur für länger angelegte Abwesenheiten, also nicht etwa für dreiwöchige Sprachferien oder Klassenfahrten.
Betreuung
Für Eltern mit Kindern, die jünger sind als 14 Jahre, gilt folgende gesetzliche Regelung: Zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens aber 4.000 Euro je Kind, erkennt das Finanzamt als Sonderausgabe an. Neben Kindergarten, Krippe oder Tagesmutter können in diesem Zusammenhang auch Kosten für ein Au-pair-Mädchen oder sogar Aufwendungsersatz an die Großeltern abgezogen werden. Mit Verwandten sollte dazu ein Vertrag geschlossen werden. Das Geld sollte man überweisen, dann ist der Nachweis im Zweifel leichter. Und wenn abends oder in den Ferien ein Babysitter aufpasst, lassen Sie sich auch diesen Betrag quittieren. Meist ist der Babysitter nicht steuerpflichtig.
Fahrten
Impftermine, Kieferorthopäde, Fahrten zu Ärzten, Mutter-Kind-Kur oder Logopäde — oft lässt der Fiskus diese Ausgaben nicht gelten, da sie zu niedrig sind. Ein Irrtum. Stellen Sie auf alle Fälle Ihre Kosten zusammen und machen Sie sie in der Steuererklärung geltend. Vor allem die Fahrtkosten (30 Cent je gefahrener Kilometer) sollten Sie anhand Ihres Kalenders auflisten und auch Fahrten zu Apotheken nicht vergessen. Wer nicht direkt beim Arzt um die Ecke wohnt, kommt hier auf beachtliche Kosten.
Krankenversicherung
Versicherungsbeiträge sind meist gar nicht oder nur ansatzweise steuerlich geltend zu machen, da der Höchstbetrag an abzugsfähigen Sonderausgaben schnell erreicht ist. Kosten für eine Krankenversicherung können jedoch in Höhe der sogenannten Basisbeiträge abgezogen werden. Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, zahlt meist nichts extra für seine Kinder. Privatversicherte müssen jedoch jedes Kind einzeln absichern. Diese Beiträge können Sie über die Anlage Kind daher zusätzlich als Sonderausgabe geltend machen.
Riester
Familien mit Riester-Vertrag erhalten Zuschüsse pro Kind. Zur Grundzulage von 154 Euro erhalten Eltern pro kindergeldberechtigtem Sprössling eine Zusatzförderung von 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Wer sich 2013 die volle Förderung sichern will, muss vier Prozent des Vorjahreseinkommens sparen, höchstens aber 2.100 Euro.
Schulgeld
Manch einer entscheidet sich für eine Privatschule, egal ob Lernprobleme des Kindes die Ursache sind oder ob man mit der öffentlichen Schule vor Ort nicht zufrieden ist. Der Fiskus beteiligt sich auch hier an den Kosten. 30 Prozent des Schulgeldes, höchstens 5.000 Euro, werden gefördert. Abzugsfähig ist nur das reine Schulgeld, keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Auch muss die Schule in einem Mitgliedsstaat der EU liegen.
Unterhalt
Kindergeld und -freibetrag gibt es nur, bis der Nachwuchs das 25. Lebensjahr vollendet hat. Oft stecken die Kids aber über diesen Geburtstag hinaus noch in der Ausbildung, etwa weil sie sehr spät beginnen oder den Studienzweig gewechselt haben. Die Eltern beteiligen sich dann oft noch Monate oder Jahre weiterhin am Unterhalt.
Bis zu 8.130 Euro pro Jahr können (Stand 2013) hierfür in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es für die Kinder kein Kindergeld mehr gibt und die eigenen Einkünfte des Nachwuchses 624 Euro im Jahr nicht übersteigen.
Vermögen
Wer viel Kapitalvermögen hat, sollte überlegen, einen Teil seines Geldes bereits jetzt auf die Kinder zu übertragen, um sich mehrfach den Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Person zu sichern. Aber Achtung: Das Geld muss dauerhaft in das Vermögen der Kinder übergehen und darf nicht nur übergangsweise auf deren Sparkonto geparkt werden.
Verträge mit Kindern
Helfen Kinder im Haushalt und bessern damit ihr Taschengeld auf? Dann schließen Sie hierüber einen Vertrag mit Ihrem Kind ab, lassen sich etwa eine Rechnung schreiben und überweisen den abgesprochenen Betrag auf ein eigenes Konto des Kindes.
Wichtig dabei: Verträge mit Verwandten müssen denen mit Fremden entsprechen. Sofern der Lohn angemessen ist — bei zehn Euro pro Stunde meckert kein Finanzamt —, kann dieser als haushaltsnahe Dienstleistung oder auch als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.