Selbstanzeige: Ans Licht gebracht
Strafbefreiende Selbstanzeige: Weltweit verfolgen Fahnder heiße Spuren von Steuersündern — dank vielen Datensätzen. Warum es sich jetzt lohnt, reinen Tisch zu machen, und wo Fallstricke lauern.
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von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag
Eine neue Schockwelle erfasst Schwarzgeldbesitzer. Anonyme Informanten haben einem Journalistennetzwerk 2,5 Millionen Dokumente zu obskuren Geldanlagen in weltweiten Offshore-Trusts, getarnt hinter Strohmännern wie Notaren, Steuerberatern und Briefkastenfirmen, zugespielt. Im Datenmorast der 130.000 Namen sollen sich neben Diktatoren, Waffenhändlern auch einige Hundert Namen von deutschen Schwarzgeldbesitzern befinden. Darunter der verstorbene Ex-Playboy Gunter Sachs.
Der laut Experten „größte Schlag gegen das schwarze Loch der Weltwirtschaft“ enthüllt die Tricks und Kniffe, wie man legal und illegal Geld in Steueroasen vor dem Fiskus versteckt. Wie Puzzlesteine fügen sich nun für Steuerfahnder die Schwarzgeldspuren zusammen und bringen die Zusammenhänge ans Licht. Mitte März verriet der Münchner Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht Rainer Spatscheck auf der Münchner Steuerfachtagung: „Auch ehemalige Mitarbeiter von Steuerberatern bieten neuerdings derartige CDs an.“ Eine „Steuerberater-CD“ beziehungsweise eine Auswertung habe er zwar noch nicht gesehen. Doch allein die von Steuerfahndern kolportierte Information dürfte vielen Schwarzgeldbesitzern nun den Schweiß auf die Stirn treiben.
Noch haben nicht alle Fahnder Zugriff, doch die Datensätze könnten ihnen Steuerdeliquenten auf dem Präsentierteller servieren, während sie sich sonst an Bankkundengeheimnissen und verschachtelten Trustkonstruktionen die Zähne ausbeißen. Das gilt auch für heimische Steuerberater. Denn Klienten können darauf vertrauen, dass diese die Daten, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, schwärzen, urteilte der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 78/05). Berater müssen auch Steuerfachangestellte zur Verschwiegenheit verpflichten. Den Maulkorb können diese aber ablegen, wenn sie den Beruf wechseln.
Immer mehr Selbstanzeigen
Panik schüren und das Kontrollnetz immer enger ziehen, so lautet jetzt die Parole. Kein Wunder, dass bei vielen Steuersündern die Nerven blank liegen und sie endlich reinen Tisch machen wollen. Allein in Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der sogenannten Selbstanzeigen seit Mitte Februar bis März um 214 auf 7.801 gestiegen. Das ist der vorläufige Höhepunkt seit 2010 (siehe Grafik).
Im Gegensatz zu anderen Straftaten erlaubt der Gesetzgeber im Steuerstrafrecht die Selbstanzeige, wenn die Steuerhinterziehung strafrechtlich noch nicht verjährt ist. Betroffene bleiben straffrei, wenn sie die Steuern zuzüglich Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr und einen Zuschlag von fünf Prozent bei Hinterziehungssummen von mehr als 50.000 Euro zahlen. Faktisch handelt es sich hierbei um einen Persilschein.
Droht eine neue Flut von Selbstanzeigen? Der Druck auf Steuerflüchtige steigt jedenfalls deutlich. Seit dem 1. Februar 2013 dürfen deutsche Finanzbeamte bei der Schweizer Steuerbehörde zwar sogenannte Gruppenanfragen stellen. Dabei nehmen sie deutsche Steuerpflichtige ins Visier, die bestimmte, auf Steuerhinterziehungssachverhalte hindeutende Verhaltensmuster aufweisen. Was damit exakt gemeint ist, bleibt aber offen. Auch mit Singapur besteht seit Ende 2012 ein Abkommen, um das „Abschleichen“ von Schwarzgeldvermögen zu erfassen.
Ermittlungen ins Blaue hinein, also ohne konkreten Anfangsverdacht, sind nicht erlaubt. Zum Beispiel dürfte der Besitz eines Kontos in der Schweiz oder die Beteiligung an Schweizer Gesellschaften kein Gruppenersuchen begründen. „Hingegen wären Gruppenanfragen zulässig, wenn beispielsweise Banken oder Finanzdienstleister in der Schweiz nachweisbar Produkte anbieten, die in einer für den deutschen Steuerpflichtigen erkennbaren Weise der Steuerhinterziehung dienen und über Konten in der Schweiz abgewickelt werden“, erklärt Michael Althoff von der Steuerberatungsgesellschaft WTS.
Der Schwarzgeld-Kehraus beginnt
Doch Schweizer Banken haben auf Druck der Berner Regierung längst mit dem Schwarzgeld-Kehraus begonnen. Neuerdings wollen die feinen Geldhäuser in Genf, Lugano und Zürich dabei behilflich sein, unversteuertes Vermögen dem Fiskus zu melden und in legales Kapital umzuwandeln. „Julius Bär will deutsche Steuersünder loswerden“, schrieb das „Handelsblatt“ dazu. Credit Suisse halte sogar eine Liste von Anwälten parat, die bei der Selbstanzeige behilflich sind.
Wer reinen Tisch machen will, muss den Steuerkanzleien zufolge mit einer finanziellen Belastung von zehn bis 17 Prozent rechnen. Nachdeklarierte Aktiengewinne, etwa aus einem Depot in der Schweiz, lassen sich sogar noch mit Altverlusten aus Börsengeschäften aus der Zeit vor Einführung der deutschen Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 verrechnen. Diese verfallen Ende 2013. Wichtig: „Angaben müssen sowohl zeitlich wie auch sachlich vollständig sein“, sagt Rainer Spatscheck. Trotz des gestiegenen Drucks auf ausländisches Vermögen bleiben rechtliche Sicherheiten. So bedeutet allein die Auswertung von Datensätzen und die Aufnahme von Ermittlungen noch nicht, dass Anleger als Steuerhinterzieher überführt wurden. Vielmehr bedarf es laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs einer Konkretisierung des Tatverdachts (Az. 3 STR 82/83). Sogar Kontrollmitteilungen, die beim Finanzamt über bestimmte Geschäftsvorfälle eingehen, bedeuten noch nicht, dass Verdächtige unmittelbar auffliegen. Erst wenn das Finanzamt feststellt, dass Einnahmen tatsächlich nicht verbucht sind, ist man als Steuerhinterzieher überführt. Dann ist es für die Selbstanzeige zu spät.
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