Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Juni 2022
Im Juni kommen auf die Bürgerinnen und Bürger Veränderungen zu, die Verkehrsmittel, Corona-Impfungen und die Arzneimittel-Warnhinweisverordnung betreffen.
• Spritpreise werden gesenkt und Deutsche Bahn nimmt 9-Euro-Ticket ins Angebot auf
• Änderung der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung für ethanolhaltige Arzneimittel
• Impfzertifikat von Nicht-Geboosterten läuft ab
Spritpreise und 9-Euro-Ticket
Seit Beginn des Ukraine-Krieges sind die Kraftstoffpreise deutlich angestiegen. Deshalb soll das Tanken vom 1. Juni an wieder billiger werden. Am 23. März hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Energiesteuer für Kraftstoffe befristet für drei Monate zu senken. Dabei werden alle an Tankstellen erhältlichen Kraftstoffe so weit gesenkt, wie es nach Europarecht möglich ist, erklärt das Bundesfinanzministerium. Am stärksten gesenkt wird der Benzinpreis, um 29,55 Cent pro Liter. Der Dieselpreis wird um 14,04 Cent pro Liter am zweitstärksten gesenkt, gefolgt vom Flüssiggaspreis (12,66 Cent pro Liter) und dem Erdgaspreis (6,16 Cent pro Liter). Mit Hilfe der Preissenkungen soll erreicht werden, die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere des Handwerks und der Logistikbranche, zu reduzieren, während man versuche Deutschland unabhängig von russischem Erdöl zu machen.
Ebenfalls befristet auf drei Monate ist ab dem 1. Juni das Angebot der Deutschen Bahn für ein "9-Euro-Ticket". Mit diesem Ticket soll es Bürgerinnen und Bürgern für einen Preis von nur neun Euro möglich sein, einen ganzen Monat den Nahverkehr in ganz Deutschland zu nutzen. Der Verkauf der Tickets startete laut der Deutschen Bahn am 23. Mai 2022. Mit diesem Ticket seien alle Verkehrsmittel des ÖPNV, darunter RB, RE, U-Bahn, S-Bahn, Bus und Tram für den ausgewählten Monat uneingeschränkt zugänglich.
Gesetzesänderung für ethanolhaltige Arzneimittel
Außerdem kommen ab dem 1. Juni Gesetzesänderungen auf Apotheken zu. Am 12. April veröffentlichte das Bundesgesetzblatt eine "Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung." Hierbei geht es vor allem um die Deklarationspflicht für ethanolhaltige Rezepturen. Zuvor mussten, wie apotheke-adhoc ergänzend erklärt, gemäß §2 und §3 AMWarnV nur Rezepturen zur innerlichen Einnahme mit den Warnhinweisen "Bei 0,05 g bis 0,5 g Ethanol in der maximalen Einzelgabe: ‘Enthält … Vol.-% Alkohol’" und "Bei über 0,5 g Ethanol in der maximalen Einzelgabe: ‘Enthält … Vol.-% Alkohol; Packungsbeilage beachten!’" versehen werden. Vom 1. Juni an müssen jedoch alle ethanolhaltigen Arzneimittel die enthaltenen Mengen Ethanol pro Einzelgabe in "Vol.-%" angeben. Solche Medikamente, bei denen diese Angabe noch nicht vorhanden ist und die sich noch im Bestand der Apotheken befinden, dürfen jedoch noch bis zum 30. Juni 2023 verkauft werden. Dadurch sollen Verluste für die Apotheken vermieden werden.
Impfzertifikat läuft ab
Wie Praxis VITA erklärt, könnte es ab dem 14. Juni außerdem für Nicht-Geboosterte zu Problemen kommen, denn zu diesem Zeitpunkt laufen viele Impfzertifikate ab. Grund dafür ist, dass die am 14. Juni 2021 in den Apotheken ausgestellten digitalen Varianten des Impfzertifikats nur ein Jahr gültig sind. Bürgerinnen und Bürger, die jedoch die Corona-Warn-App oder die CoV-Pass-App benutzen, sollen rechtzeitig (28 Tage zuvor) vor dem Ablauf der Impfzertifikate gewarnt werden. Daraufhin können sich betroffene ein neues Zertifikat von den Apotheken ausstellen lassen. Außerdem soll es in naher Zukunft möglich sein, dass die Corona-Warn-App und die CoV-Pass-App die Aktualisierung automatisch vornehmen. Für Geboosterte ist das Impfzertifikat nach wie vor unbegrenzt gültig.
E. Schmal / Redaktion finanzen.net
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