Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Der Bundesgerichtshof steht vor wegweisender Entscheidung zum Widerruf von Darlehen

15.05.15 11:39 Uhr

Widerrufsjoker: Der Bundesgerichtshof steht vor wegweisender Entscheidung zum Widerruf von Darlehen | finanzen.net

Erklären private Kreditnehmer den Widerruf eines Darlehens aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung, dann gibt es grob gesagt zwei Möglichkeiten, wie Kreditinstitute reagieren.

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Die Erfahrungen, die wir bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) gesammelt haben, zeigen: Die eine Gruppe (darunter ING Diba, BHW, Ergo, viele Sparkassen und Volksbanken) ist kompromissbereit und macht ein Vergleichsangebot. Die andere Gruppe (Deutsche Bank, Commerzbank, DKB) stellt sich stur. Ein wichtiges Argument dieser zweiten Gruppe besteht darin, dass das Recht des Verbrauchers auf einen Widerruf verwirkt sei. Im Klartext bedeutet das: Nachdem seit Kreditabschluss häufig viele Jahre vergangen seien, kann die Bank darauf vertrauen, dass die Sache erledigt ist und der Kunde - selbst wenn die Widerrufsbelehrung aufgrund ihrer Fehler dies erlaube - nicht mehr von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen wird.

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Dieses Argument macht jegliche weitere Diskussion um Verständlichkeit und Eindeutigkeit einer Widerrufsbelehrung überflüssig. Man könnte auch sagen: Selbst wenn in der Widerrufsbelehrung völliger Unsinn steht, dann ist der Verbraucher schuld, wenn er zu lange gebraucht hat, um das zu erkennen. Deswegen ist dieser Punkt unter Juristen auch heftig umstritten. Leider sind gerade in den vergangenen Monaten auch einige Gerichte auf die Argumentation einer Verwirkung eingeschwenkt. Einschlägig bekannt sind hier beispielsweise das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt, die zuletzt sehr bankenfreundlich geurteilt haben und Klagen bezüglich eines Kredit-Widerrufs abgewiesen haben. Ist es Zufall, dass dies ausgerechnet in der Bankenmetropole passiert?

Dem gegenüber stehen aber diverse andere Gerichtsurteile, die die Verwirkung ausschließen und Verbrauchern die Möglichkeit zur Rückabwicklung ihres Darlehens zugestehen. Umso wichtiger ist es also, dass die oberste Instanz, der Bundesgerichtshof (BGH), hier endlich mal Klartext spricht. Ein solches Verfahren steht nun am 23. Juni 2015 auf der Tagesordnung. Zu hoffen ist, dass dadurch Klarheit geschaffen wird, ob das Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei Krediten grundsätzlich der Verwirkung unterliegt.

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In dem Verfahren, das der BGH zu entscheiden hat, geht es um einen Kredit, den der Kläger im Jahr 2007 abgeschlossen hatte. Ein Jahr später, 2008, löste er das Darlehen vorzeitig ab und zahlte dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Im Jahr 2011 widerrief der den Kredit mit Hinweis auf die unklare Widerrufsbelehrung und forderte die Vorfälligkeitsentschädigung zurück.

Die Entscheidung aus Karlsruhe dürfte wegweisend dafür sein, wie es mit dem Widerrufsjoker weitergeht. Zwar bezieht sich der Fall in erster Linie auf Darlehen, die bereits zurückgezahlt wurden und ist damit für die Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen interessant. Dennoch erwarte ich eine starke Auswirkung auch für den Widerruf noch laufender Kredite, da viele Banken und untere Gerichtsinstanzen auch in diesen Fällen mit Verwirkung argumentieren. Bestätigt der BGH die Möglichkeit der Verwirkung, dann dürfte für einen großen Teil der Verbraucher der Widerruf ihres Darlehens unmöglich werden. Der Widerrufsjoker wäre damit weitgehend tot! Schließt der BGH die Verwirkung dagegen aus, dann dürfte das zwei für Verbraucher sehr positive Konsequenzen haben:

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- Erstens dürfte sich dann auch die Rechtssprechung in unteren Instanzen daran orientieren, so dass die Urteile dort noch verbraucherfreundlicher werden dürften.

- Zweitens gehe ich davon aus, dass noch mehr Banken auch außergerichtlich kompromissbereiter werden, um Gerichtsverfahren zu verhindern. Dies wäre eine positive Entwicklung, weil damit viele Verbraucher zu ihrem Recht kommen würden, die derzeit noch das Kostenrisiko einer Klage scheuen.

Der Entscheidung des BGH kommt also eine wegweisende Bedeutung zu. Die bisherigen Urteile des BGH deuten eher auf einen verbraucherfreundlichen Ausgang hin, sicher können wir aber erst am 23. Juni sein.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.

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