Widerruf eines Kredit- oder Leasingvertrags: So können Sie Ihren Diesel loswerden
Für alle Autofahrer, die aufgrund des Dieselskandals Wertverlust oder Fahrverbot fürchten, gibt es eine Lösung. Wurde das Fahrzeug beim Kauf finanziert, dann kann das Darlehen oder der Leasingvertrag in vielen Fällen widerrufen werden.
Mit dem Widerruf ist die Rückabwicklung des Kredits und des dazu gehörenden Autokaufs möglich. Damit kann das Auto zurückgegeben werden, ohne dass für die Nutzung etwas bezahlt werden muss. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) unterstützt Verbraucher bei der Umsetzung des Widerrufs und bietet eine kostenlose Prüfung des Darlehens durch erfahrene Anwälte. FOCUS und WELT haben darüber bereits berichtet. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
1. Welche Kredite und Leasingverträge können widerrufen werden?
Für den Widerruf in Frage kommen grundsätzlich Kredite und Leasingverträge in Frage, die Sie als Privatperson abgeschlossen haben. Gewerbliche Darlehen sind davon ausgenommen. Hat ihr Darlehen oder Leasingvertrag eine Widerrufsbelehrung, so ist es als privater Kredit einzustufen. Um den Widerruf aussprechen zu können, müssen die Darlehen Fehler aufweisen, die dafür sorgen, dass die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Das können fehlende Pflichtangaben sein oder eine unklar formulierte Widerrufsbelehrung. Nach der Erfahrung der IG Widerruf trifft das auf einen großen Teil der Kfz-Kredite zu.
2. Wie hängen der Kredit und der Kauf des Autos zusammen?
Wenn das Darlehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf eines Autos zustande kam, sprechen wir von einem sogenannten "verbundenen Geschäft". Wird ein Teil dieses Geschäfts (in diesem Fall also das Darlehen) wirksam widerrufen, dann müssen beide Teile (also auch der Kauf des Autos) rückabgewickelt werden.
3. Was passiert bei einer Rückabwicklung?
Bei einer Rückabwicklung wird der Kunde so gestellt, als sei das Geschäft nicht zustande gekommen. Konkret heißt das bei einem Autokredit nach Ansicht von Juristen: Sie erhalten die Anzahlung sowie alle geleisteten Tilgungszahlungen zurück. Die Restschuld wird gelöscht. Im Gegenzug geben Sie das Auto zurück. Lediglich die - meist sehr niedrigen - Zinsen darf die Bank behalten. Unter dem Strich bedeutet das, dass Sie das Auto während der Laufzeit des Darlehens nahezu kostenfrei nutzen konnten.
4. Wie erfahre ich, ob mein Kreditvertrag fehlerhaft ist?
Lassen Sie Ihren Kreditvertrag durch einen spezialisierten Anwalt prüfen. Die IG Widerruf bietet diesen Service kostenlos und unverbindlich unter www.widerruf.info an. Ergibt die Prüfung, dass der Kredit angreifbar ist, wird Ihnen der Anwalt seine Unterstützung für die Umsetzung des Widerrufs anbieten und sagen, welche konkreten Schritte damit verbunden sind.
5. Sind nur Dieselfahrzeuge betroffen?
Die hier geschilderte Vorgehensweise ist für alle Autos anwendbar, die auf Kredit gekauft wurden oder geleast wurden. Es ist dabei völlig egal, um welchen Hersteller es sich handelt und spielt auch keine Rolle, ob das Auto vom Dieselskandal betroffen ist oder nicht.
6. Wann ist der Widerruf besonders sinnvoll?
Besonders sinnvoll ist der Widerruf eines Kfz-Kredits, wenn das Darlehens nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Bei früheren Darlehen ist der Widerruf zwar auch möglich, allerdings muss sich der Verbraucher dann eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs anrechnen lassen. Dies kann den Widerruf unattraktiv machen. Zudem ist der Widerruf vor allem für Fahrer von Diesel-Fahrzeugen sinnvoll, da diese von Fahrverboten bedroht sind und überdurchschnittliche Wertverluste zu befürchten sind.
7. Welche Kosten kommen auf mich zu?
In der Regel benötigen Sie zur Durchsetzung des Widerrufs die Unterstützung eines Anwalts. Möglicherweise wird auch eine Klage nötig. Wie hoch die Kosten dafür ausfallen, hängt vom Streitwert, also der Kreditsumme ab. Allerdings werden die Kosten in aller Regel von den Rechtsschutzversicherungen (Privatrechtsschutz) übernommen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie ggf. vor dem Widerruf noch eine solche abschließen.
Unter dem Strich bietet der Widerruf eines Kfz-Darlehens eine Möglichkeit, den Kauf eines Fahrzeugs nahezu ohne Kosten rückgängig zu machen. Gerade bei Fahrzeugen, die von der Dieselaffäre betroffen sind, können sich Verbraucher zur Wehr setzen. Die Interessengemeinschaft Widerruf hilft Ihnen dabei.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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