Rat und Tat

Angst vor Schweinegrippe – greift Reiserücktrittspolice?

31.08.09 15:38 Uhr

Ihre Frage: Ich habe gelesen, dass auf Mallorca einige Fälle von Schweinegrippe auftraten. Daher will ich den Urlaub dort stornieren. Zahlt das die Reiserücktrittskostenversicherung?

Antwort: Ganz klar, nein. Zwar ist eine solche Police generell dazu da, um anfallende Kosten für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise zu tragen. Jedoch gilt das nur, wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgesagt werden muss, der bereits vor Antritt der Reise vorlag. Zu den versicherten Gründen zählen in aller Regel Tod, schwere Krankheit oder ein schwerer Unfall des versicherten Reisekunden. Je nach Anbieter greift die Police manchmal auch bei einer schweren Erkrankung oder dem Tod naher Angehöriger.

Eine Reiserücktrittskostenpolice zahlt jedoch nicht, wenn Sie aus Angst vor einer möglichen Erkrankung von einer gebuchten Reise wieder zurücktreten möchten. Übrigens: Reine Rücktrittspolicen zahlen auch nicht, wenn ein versicherter Grund nach Beginn der Reise eintritt. Jedoch enthalten einige Policen einen Schutz dafür. Falls nicht, greift hier eine eigene Reiseabbruchpolice. Diese zahlt aber nur Kosten, die in Zusammenhang mit der abgebrochenen Reise stehen, nicht solche, die durch die Krankheit verursacht werden. Also Arzt-, Krankenhaus- und eventuell Rücktransportkosten. Hier lohnt es sich für gesetzlich Krankenversicherte, eine eigene Auslandsreisekrankversicherung abzuschließen. (sb)