Steuererklärung per Fax möglich
11.01.15 14:00 Uhr

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Einkommensteuererklärung auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden kann.
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Für sie gelte nichts anderes als für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze, urteilten die Richter. Geklagt hatte eine Frau, deren Unterschrift auf dem Deckblatt ihrer Steuererklärung 2007 dem Finanzamt nur per Fax vorlag. Die eigenhändige Unterschrift holte sie erst 2012 nach. Das Finanzamt lehnte den Antrag auf Veranlagung ab und berief sich auf den Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist. (Az. VI R 82/13)
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