Neues ab Juli im Überblick

Neue Regelungen und Gesetze: Das ändert sich ab Juli 2021

01.07.21 06:20 Uhr

Neue Regelungen und Gesetze: Das ändert sich ab Juli 2021 | finanzen.net

Umweltschutz steht im Vordergrund, das Gesundheitswesen wird digitaler und der Sommerurlaub steht vor der Tür. Das sind die Neuerungen für Reisende, Arztbesucher, Verbraucher und Arbeitnehmer ab Juli 2021.

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• Verbot von Einwegplastik - Mit einigen Ausnahmen
• Erhöhung des Mindestlohns - Vier-Stufen-Plan
• Reisewarnung wird aufgehoben - Touristische Reisen sollten dennoch vermieden werden

Verbot von Einwegplastik

Besonders seit der Corona-Pandemie konsumieren immer mehr Menschen ihr Essen außer Haus oder bestellen es sich nachhause. Oft landet die Verpackung dann auf der Straße, am Strand oder eben dort wo gegessen wurde. Auch im Meer landen jährlich weltweit mehrere Millionen Tonnen Abfall. Dieser besteht laut Bundesregierung heute sogar zu 85 Prozent aus Kunststoffen. Die Bundesregierung hat dieser Umweltverschmutzung nun den Kampf angesagt.

Zum Schutz der Umwelt und des Meeres hat das Bundeskabinett die meisten Einwegplastikprodukte in der EU verboten. Die Regelung tritt weitgehend am 3. Juli 2021 in Kraft und untersagt die Produktion von und den Handel mit Trinkhalmen, Rührstäbchen, Luftballonstäben und Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik" in der Europäischen Union. Ebenfalls vom Verbot betroffen sind Einweg-Behälter aus Styropor wie To-Go-Becher und Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem kleinen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist. Der Handel darf jedoch bereits vorhandene Ware abverkaufen. Einige Wegwerfprodukte die teilweise aus Kunststoff bestehen, wie Feuchttücher, Zigaretten und bestimmte Hygieneartikel bleiben weiterhin erlaubt, müssen ab dem 3. Juli jedoch mit Warnhinweisen vor Umweltschäden gekennzeichnet werden.

Neuerungen für Arbeitnehmer

Der gesetzliche Mindestlohn soll bis zum 1. Juli 2022 halbjährlich auf 10,45 Euro erhöht werden. Seit Anfang des Jahres beträgt er 9,50 Euro. Im Juli dieses Jahrs wird er auf 9,60 Euro steigen. Damit soll die soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Arbeitnehmern gefördert werden. Die Erhöhung in vier Stufen ist das Ergebnis der Mindestlohnkommission der Bundesregierung. Ab Januar 2022 wird er dann auf 9,82 Euro steigen.

Ebenfalls ab Juli soll die Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber abgeschafft werden. Das kündigte Kanzleramtschef Helge Braun in einem Interview mit der WirtschaftsWoche an. "Die Notbremse wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlängert, weil wir momentan eine günstige Situation haben", so Braun gegenüber der Zeitschrift.

Außerdem soll der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen vervierfacht werden. Mit Wirkung zum 1. Juli soll der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 1.440 Euro pro Jahr erhöht werden. Dies ist vor allem für Kleinunternehmen und Startups interessant, die dadurch ein neues Motivationsinstrument für Beschäftigte erhalten und bereit sind, Firmenanteile zu vergeben.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Immer wieder ist von desolaten Zuständen in Sachen Digitalisierung in den öffentlichen Stellen hierzulande zu lesen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) möchte das nun zumindest in seinem Zuständigkeitsbereich ändern.

Zu Beginn des Jahres hat das Bundesgesundheitsministerium ein 3-Phasen-Modell zur elektronischen Patientenakte (ePA) gestartet. Beginnend mit dem Start der Einführungs- und Testphase am 1. Januar konnten Versicherte von ihren Krankenkassen eine elektronische Patientenakte erhalten und verwalten. Ausgewählte Arztpraxen wurden in dieser Phase mit eingebunden. Die zweite Phase im zweiten Quartal beinhaltete eine Einbindung aller Ärzte mit der ePA. Nun müssen zum 1. Juli "alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1. Januar 2022 laufen", erklärt das Ministerium im Glossar zur ePA.

Die ePA soll zur besseren Nachvollziehbarkeit der Krankengeschichte der Patienten dienen und so eine dementsprechend geeignete und schnellere Behandlung ermöglichen. Eine Pflicht, die ePA zu nutzen, gibt es nicht.

Zudem möchte Spahn die Erstattung von 18 Euro an Apotheken für das Erstellen digitaler Corona-Impfnachweise zum 1. Juli senken. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen von Beratungen des CDU-Politikers mit seinen Länderkollegen erfuhr, sollen es nun nur noch sechs Euro pro Zertifikat sein.

Abschaffung der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer

Die bislang geltende 22-Euro-Freigrenze für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern soll ab dem 1. Juli wegfallen. Demnach werden dann auf jeden Warenversand Zoll-Einfuhrabgaben erhoben, die vom Händler oder direkt vom Empfänger bei Warenabholung aus der Postfiliale oder bei Zustellung an den Zustellenden bezahlt werden müssen. Damit will die EU-Kommission Wettbewerbsvorteile von Absendern aus dem EU-Ausland beseitigen. Bislang mussten Unternehmen aus dem europäischen Ausland bei Sendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Slowenien übernimmt Vorsitz im EU-Rat

Slowenien wird am 1. Juli den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernehmen. Gemeinsam mit Deutschland, das den Vorsitz seit dem 1. Juli 2020 innehatte, sowie Portugal, das seit Anfang des Jahres EU-Rats Vorsitzender war, bilden die drei Länder die sogenannte Trio-Präsidentschaft. In diesen 18 Monaten arbeiten die drei Staaten als Dreiervorsitz eng zusammen. Für diesen Zeitraum haben sie gemeinsame Themen und Prioritäten festgelegt, wie die Bundesregierung auf ihrer Internetseite erklärt. Handlungsschwerpunkte sehen Deutschland, Portugal und Slowenien in der Corona-Pandemie und der Bewältigung der sozio-ökonomischen Folgen sowie einer Verbesserung des europäischen Krisenmanagements. Auch Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 zusammen mit dem neuen Wiederaufbaufonds und das künftige Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich, der Westbalkan, Digitales, das Klima und China sollen im Fokus der Zusammenarbeit stehen.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, befindet sich Slowenien jedoch momentan in einer Regierungskrise. Mit der EU-Ratspräsidentschaft rücke der rechtspopulistische Ministerpräsident Janez Janša und das Zwei-Millionen-Einwohnerland nun für ein halbes Jahr noch mehr in den Fokus der europäischen Öffentlichkeit. Es bleibt fraglich, ob die von der größten slowenischen Tageszeitung als "handlungsunfähig" beschriebene Regierung ihren Beitrag zur Trio-Präsidentschaft leisten kann.

Insolvenzschutz für Reisende

Der Deutsche Bundestag hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, nach dem Reisende künftig besser vor der Insolvenz ihres Reiseveranstalters geschützt werden sollen. Die mit der Insolvenz zusammenhängenden Kosten sollen über einen Fond gedeckt werden können, der von den Reiseveranstaltern finanziert wird. "Anlass war die Insolvenz der Thomas Cook-Tochtergesellschaften im Jahr 2019, die gezeigt hat, dass die aktuell gültige Haftungsgrenze zur Absicherung der Kundengelder zu niedrig ist.", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Das Gesetz soll ab dem 1. Juli in Kraft treten und ab November dann den Geschäftsbetrieb aufnehmen - sprich zur Absicherung in der Lage sein.

Neues zur Corona Lage

Wie das Auswärtige Amt mitteilt, gelten auch hinsichtlich der aktuellen Corona-Lage einige Änderungen ab dem 1. Juli 2021. So erleichtern die allgemeine Verbesserung der epidemiologischen Lage in Deutschland und weiten Teilen Europas, die Impfkampagne und die Einführung des COVID-Certificates (DCC) das Reisen. Die allgemeine Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete wird nun zum 1. Juli nach mehr als einem Jahr aufgehoben. Erst ab einer Inzidenz von 200 oder als Virusvariantengebiet soll wieder eine Reisewarnung für entsprechende Länder gelten. In Europa zählt dazu derzeit nur Großbritannien. Jedoch wird weiterhin noch von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten und darauf hingewiesen, besondere Vorsicht walten zu lassen.

Zudem müsse man übereinstimmenden Medienberichten zufolge im Juli mit weniger verfügbarem Impfstoff rechnen als noch im Juni. "Leider droht eine Verlangsamung der Impfkampagne" zitiert beispielsweise die Berliner Morgenpost einen Tweet vom SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach. Die Zeitung berichtet, dass das Pharmaunternehmen BioNTech Prognosen zufolge im Juli deutlich weniger Impfdosen liefern würde als noch im Juni. Allerdings sei der Vertrag im zweiten Quartal auch überfüllt worden, um das Impftempo beschleunigen zu können, so eine BioNTech-Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Der Tübinger Impfstoffhersteller CureVac machte zuletzt mit enttäuschenden Zwischenergebnissen zum hauseigenen Corona-Impfstoff CVnCoV von sich reden und der amerikanische Hersteller Johnson & Johnson hatte zuletzt mit Mängeln bei der Produktion zu kämpfen. US-Medienberichten zufolge waren 60 Millionen Impfdosen unbrauchbar. Einzig Moderna könnte laut aktuellen Prognosen mehr Impfstoff als im Vormonat liefern.

Deniz Pense / Redaktion finanzen.net

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