Immobilien und Grundstücke: Einheitswerte auf dem Prüfstand
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Festsetzung von Grundsteuern auf Basis der Einheitswerte für grundgesetzwidrig - und hat einen Musterfall nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt
von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Die maßgeblichen Wertverhältnisse für Immobilien und Grundstücke seien spätestens ab 2009 veraltet, befanden die Richter. Hintergrund: Finanzämter sind gesetzlich verpflichtet, alle sechs Jahre eine sogenannte Hauptfeststellung der Einheitswerte vorzunehmen.
Diese wurde aber aus praktischen Gründen nie durchgeführt, sodass die Hauptfeststellungen von 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) für die Abgabe maßgeblich sind. Laut BFH ist dies eine Wertverzerrung, die dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche. Die Belastung der Steuerpflichtigen müsse sachgerechter gestaltet werden.
Der Musterfall hat das Aktenzeichen: Az. II R 16/13.
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