Wer Zinsen erbt, muss doppelt zahlen
24.05.15 08:00 Uhr
Werden Zinsansprüche vererbt, müssen Erben nach einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer zahlen.
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Erfolglos geklagt hat ein Alleinerbe, dem sein 2001 verstorbener Bruder ein Vermögen von rund 7,5 Millionen Euro hinterlassen hatte. Zum Nachlass gehörten bereits aufgelaufene, aber erst im Jahr 2002 fällige Zinsen in Höhe von etwa 95 000 Euro. Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer auf rund 2,4 Millionen Euro fest - und bewertete dabei die Zinsansprüche mit ihrem Nennwert.
Die Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes werde durch die Doppelbelastung der Zinserträge mit Einkommen- und Erbschaftsteuer nicht verletzt, urteilten die Karlsruher Richter. Der Antrag des Erben, seine Abgabenlast wegen der "latenten Einkommensteuer" um 16 000 Euro herabzusetzen, sei vom Finanzamt zu Recht zurückgewiesen worden (Az. 1 BvR 1432/10).
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