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Steuerexperte Merzrath: "Ein langer Weg bis vor Gericht"

11.11.17 08:00 Uhr

Steuerexperte Merzrath: "Ein langer Weg bis vor Gericht" | finanzen.net

Jan Merzrath » Der Partner bei der Steuerberatergesellschaft Trinavis spricht im Interview mit €uro am Sonntag über die Fristen der Steuererklärung.

von Markus Hinterberger, €uro am Sonntag

€uro am Sonntag: Herr Merzrath, ist Georg Fahrenschon ein Einzelfall?
Jan Merzrath: Sicher nicht. Jedes Jahr geben vermutlich Tausende Steuerzahler ihre Erklärung nicht fristgerecht ab. Bei den wenigsten kommt es aber so weit, dass der Staatsanwalt aktiv wird.

Ab wann nimmt sich der Staatsanwalt einer Steuersache an?
Bis vor Gericht ist es ein langer Weg mit vielen Abfahrten. Zunächst einmal müssen Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen, oder Sie tun nichts und lassen die Erklärungsfrist verstreichen.

Wie fix sind denn die Termine 31. Mai für alle, die ihre Erklärung selbst machen, und 31. Dezember für jene, die einen Steuerberater beauftragen?
Bei begründeten Einzelanträgen können die Erklärungsfristen grundsätzlich bis Ende Februar des Zweitfolgejahres verlängert werden, für 2017 also bis Ende Februar 2019; vier bis acht Wochen Aufschub sind regelmäßig kein Problem.

Ab wann wird es kritisch?
Wenn Sie bis zum Ablauf der Frist keine Erklärung abgegeben haben und ein strafbefreiender Rücktritt nicht mehr möglich ist - etwa weil das zuständige Finanzamt bereits alle Erklärungen für das betroffene Steuerjahr größtenteils bearbeitet hat.

Dann habe ich mich strafbar gemacht?
Noch immer nicht, wenn Sie eine wirksame Selbstanzeige abgeben. Dafür aber müssen Sie alle strafrechtlich relevanten Versäumnisse der vergangenen zehn Jahre auf einen Schlag nachholen. Erst wenn Sie diese letzte Ausfahrt nicht kriegen, müssen Sie bis zu 50.000 Euro Schaden mit einer Geldstrafe, darüber hinaus auch mit Freiheitsstrafe rechnen, die ab insgesamt einer Million Euro auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.

Bildquellen: Trinavis GmbH & Co. KG, filmfoto / Shutterstock.com