Welche Zusatzversicherungen sind bei einer Risikolebensversicherung sinnvoll?
Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, bekommt häufig Zusatzversicherungen angeboten. Doch machen Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung wirklich wirklich Sinn?
Zusatzversicherung Berufunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherungen können eine sinnvolle Ergänzung zu einer Risikolebensversicherung sein. Viele Versicherungsgesellschaften haben eine entsprechende Kombination bereits im Angebot. Sollte die versicherte Person während der Vertragslaufzeit berufsunfähig werden, werden die Beiträge für die Risikolebensversicherung übernommen. Oftmals wird zusätzlich eine monatliche BU-Rente ausgezahlt, wenn man sich für die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung entschlossen hat. Im Vorfeld eines entsprechenden Vertragsabschlusses sollten Interessenten aber die Angebote auf dem Markt genau prüfen. Nicht immer ist der Versicherer mit dem besten Angebot im Bereich Risikolebensversicherung auch der Anbieter mit dem preiswertesten und leistungsfähigsten Schutz im Berufsunfähigkeits-Bereich. Darüber hinaus sollte man prüfen, dass die Zeiträume der beiden Versicherungen übereinstimmen – man also nicht auf Zusatzschutz verzichtet, weil eine der beiden Versicherungen vorzeitig ausgelaufen ist.
Neben der Möglichkeit, eine derartige Kombiversicherung abzuschließen, können Versicherungsnehmer den gewünschten Berufsunfähigkeitsschutz auch unabhängig vom Anbieter der Risikolebensversicherung beantragen.
Unfall-Zusatzversicherung
Wenn die im Rahmen einer Risikolebensversicherung versicherte Person durch einen Unfall stirbt, erhalten Hinterbliebene zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Todesfall-Leistung, Zahlungen aus der Unfall-Zusatzversicherung. Zwar erhöht sich im die Auszahlungssumme im Falle des Ablebens durch einen Unfall damit Fall nicht unwesentlich, im Idealfall sollte die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung aber so hoch gewählt sein, dass die entstehende Versorgungslücke gedeckt ist. Die Beiträge für eine zusätzliche Unfallversicherung können sich Versicherungsnehmer daher eigentlich sparen, zumal die Definition, wann es sich um einen Unfall handelt, von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft teils deutlich variiert.
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