Versicherung: Schuldfähigkeit bei Demenz?
03.11.15 12:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
Werbung
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Leserfrage: Mein Vater wird immer schusseliger, vielleicht ist er schon ein wenig dement. Ich habe gehört, dass kleine Kinder oft nicht haftbar gemacht werden können, wenn sie etwas kaputtmachen. Ist das bei dementen Leuten eigentlich genauso?
€uro am Sonntag: Eine Demenz führt nicht automatisch zur Deliktunfähigkeit. Darauf weist der Versichererverband GDV hin. Es hänge stets von der Schwere der Erkrankung ab und müsse im Einzelfall geprüft werden. Deshalb sei eine private Haftpflichtversicherung empfehlenswert. Sei der Versicherte deliktfähig, dann sei der Schaden durch die Police gedeckt. Weiterer Vorteil laut GDV: "Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob überhaupt ein rechtlicher Anspruch auf Schadenersatz besteht. Ist der Demenzkranke deliktunfähig, hilft der Versicherer dabei, unberechtigte Ansprüche abzuwehren." Die Kosten für Gutachten und Rechtsstreit würde dann auch der Versicherer übernehmen.
Weitere News
Bildquellen: racorn / Shutterstock.com, Sergii Korshun / Shutterstock.com