Euro am Sonntag

Versicherte dürfen an Provisionen teilhaben

25.10.15 12:00 Uhr

Versicherte dürfen an Provisionen teilhaben | finanzen.net

Versicherungsmakler dürfen ihre Kunden an Provisionen beteiligen. Das entschied das Landgericht Köln.

Wie das "Handelsblatt" berichtet, bestätigten die Richter (Az.: 84 O 65/15) damit die Praxis des Internet­maklers Moneymeets. Dieser legt die Bestandsprovisionen bei Sachversicherungen offen und teilt diese mit den Versicherten.

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Der Makler Harald Banditt hatte dagegen mit dem Verweis auf das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsverträgen geklagt, welches teilweise noch auf Verordnungen aus den 1930er-Jahren basiert.

Die Richter gaben allerdings dem Internetmakler recht und beriefen sich dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az.: 9 L 105/11). Banditt sagte gegenüber €uro am Sonntag, er werde möglicherweise in Berufung gehen. (Redaktion Euro am Sonntag)

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