Versicherte dürfen an Provisionen teilhaben
Versicherungsmakler dürfen ihre Kunden an Provisionen beteiligen. Das entschied das Landgericht Köln.
Wie das "Handelsblatt" berichtet, bestätigten die Richter (Az.: 84 O 65/15) damit die Praxis des Internetmaklers Moneymeets. Dieser legt die Bestandsprovisionen bei Sachversicherungen offen und teilt diese mit den Versicherten.
Der Makler Harald Banditt hatte dagegen mit dem Verweis auf das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsverträgen geklagt, welches teilweise noch auf Verordnungen aus den 1930er-Jahren basiert.
Die Richter gaben allerdings dem Internetmakler recht und beriefen sich dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az.: 9 L 105/11). Banditt sagte gegenüber €uro am Sonntag, er werde möglicherweise in Berufung gehen. (Redaktion Euro am Sonntag)
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