Steuer: Fiskus verschätzt sich?
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Ich habe es leider nicht geschafft, meine Steuererklärung pünktlich abzugeben. Dennoch erhielt ich kürzlich einen Bescheid vom Finanzamt. Die darin geschätzte Steuer ist niedriger als die von mir errechnete. Was muss ich nun beachten?
€uro am Sonntag: Ihr Fall ist eine große Ausnahme - eine Steuerschätzung ist meistens höher als das tatsächliche Einkommen, weil der Fiskus dann keine Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt. Entscheidend ist, ob Ihr Bescheid unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" steht. Nur dann kann er nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist noch vom Finanzamt geändert werden - und auch nur, falls nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren oder niedrigeren Steuerlast führen. Trägt Ihr Bescheid einen Vorläufigkeitsvermerk, müssen Sie bei künftigen regulären Veranlagungen damit rechnen, dass dieser nachträglich noch zu Ihren Ungunsten verändert wird. (von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag)
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