Rentensteuer: Änderungen angemahnt
Der Bundesfinanzhof hat Klagen von Ruheständlern gegen Abgaben abgewiesen, warnt aber vor einer Doppelbesteuerung von Renten.
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Klagen von zwei Ehepaaren gegen eine angebliche Doppelbesteuerung ihrer Renten abgewiesen. Sie würden dadurch nicht in ihren Rechten verletzt, entschieden die obersten Finanzrichter in den beiden Grundsatzurteilen (Az. X R 20/19 und X R 33/19).
Gleichzeitig warnte Jutta Förster, die Vorsitzende Richterin des zuständigen zehnten BFH- Senats, in ihrer mündlichen Urteilsbegründung vor einer überhöhten Steuerlast künftiger Rentnergenerationen.
Davon betroffen seien Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, stärker als Arbeitnehmer, versicherungspflichtige Männer wegen geringerer Lebenserwartung stärker als Frauen und Alleinstehende stärker als verheirate Paare.
Dazu legte der BFH erstmals Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung fest. Demnach dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einbezogen werden. Andernfalls drohe eine doppelte Besteuerung von Altersbezügen. Ruheständler mit weiteren Einkünften wie Mieteinnahmen hätten dann nicht zu rechtfertigende Nachteile.
Damit mahnen die Richter Änderungen bei der bisherigen Praxis der Rentenbesteuerung an. Der Grundfreibetrag (aktuell 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für zusammen veranlagte Partner) diene der Absicherung des Existenzminimums und dürfe nicht ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden. Nach Ansicht von Experten tangiert dies in Zukunft vor allem Arbeitnehmer, die heute nicht älter als 48 Jahre sind.
Ministerium reagiert prompt
Das Bundesfinanzministerium will die vom BFH geforderten Änderungen an der Besteuerung von Renten zusammen mit der geplanten Reform des Einkommensteuerrechts nach der Bundestagswahl umsetzen. Dabei sollen auch die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten während des Berufslebens schon vor 2025 komplett von der Steuer abziehbar sein. Derzeit können sie zu 92 Prozent abgezogen werden. Für Arbeitnehmer würde dies bedeuten, dass sie Rentenbeiträge bald gar nicht mehr versteuern müssen.
"Das ist ein Lösungsvorschlag, den wir uns vorstellen können", sagte der BMF-Staats- sekretär Rolf Bösinger unmittelbar nach der Urteilsverkündung. Im nächsten Finanzausschuss des Deutschen Bundestags soll gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium diskutiert werden, wie eine solche Doppelbesteuerung der Rente vermieden werden kann.
In der derzeitigen Situation ist der Rentenfreibetrag allerdings noch so hoch, dass diese nicht vorliege, stellte der BFH klar: Dies werde sich aber in Zukunft ändern. Denn der Rentenfrei- betrag werde immer kleiner.
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