Mietwohnung einrichten: Sind gebrauchte Möbel absetzbar?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
Wir möblieren gerade eine zu vermietende Wohnung, wollen aber nicht alles neu kaufen, sondern Möbel aus unserem Haus verwenden - etwa das Kinderzimmer unserer längst ausgezogenen Tochter oder unsere alte Couchgarnitur. Hierfür haben wir aber keine Kaufbelege mehr. Kann man hier dennoch etwas steuerlich absetzen?
€uro am Sonntag: Wer gebrauchte Gegenstände zu Einkunftserzielung verwenden will, wie es im Amtsdeutsch heißt, muss steuerlich nicht leer ausgehen. Pauschale Beträge für Tisch, Stuhl, Schrank oder Bett gibt es jedoch nicht. Vielmehr ist für jedes Möbelstück ein sogenannter Restwert zu schätzen. Dafür sollten Sie eine Liste erstellen, auf der Sie notieren, was in etwa wann und zu welchem Preis seinerzeit eingekauft worden war und wie hoch Sie den noch vorhandenen Wert schätzen. Hat eine Couch beispielsweise 3000 Euro gekostet und ist erst vier Jahre alt, ist ein Restwert, im Amtsdeutsch Einlagewert genannt, von 1000 Euro durchaus glaubhaft. Hat ein billiger Fernsehschrank vor fünf Jahren nur 200 Euro gekostet, werden die Beamten vielleicht behaupten, der Schrank sei nichts mehr wert. Doch allein die Tatsache, dass er noch nicht kaputt ist, sondern von Ihnen bis zur Möblierung der Mietwohnung selbst genutzt wurde, spricht dafür, dass noch ein - wenn auch geringer - Restwert vorhanden ist. Einen Einlagewert von 50 Euro wäre also in diesem Fall durchaus noch angemessen. Generell müssen Sie sich im Klaren sein: Wenn es keine Belege mehr gibt, sind Diskussionen mit Ihrem Finanzbeamten oft programmiert.
Daher unser Tipp: Gehen Sie lieber etwas höher ran und versuchen Sie sich anschließend auf einen angemessenen Betrag zu einigen, wenn Ihr Bearbeiter seine Zweifel an Ihren Angaben hat. Einen Streit vor dem Finanzgericht sollte hier keine Seite riskieren.
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