Verbraucherschützer kontra Barmer GEK
Verbraucherschützer werfen der Barmer GEK vor, Pflegeversicherten widerrechtlich Zahlungen verweigert zu haben.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Die zweitgrößte deutsche Kranken- und Pflegeversicherung habe Kunden nicht gut genug aufgeklärt, dass sie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen beantragen müssen, bevor Geld fließt. Wie die Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland-Pfalz betont, habe die Barmer GEK erst nach mehreren juristischen Verfahren eingelenkt.
Hintergrund: Seit 1. Januar 2015 haben Pflegebedürftige Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, unabhängig davon, ob sie eine Demenzerkrankung oder psychische Beeinträchtigungen haben. Diese Leistungen bezahlen Pflegebedürftige zunächst aus eigener Tasche und reichen sie dann zur Erstattung bei der Pflegekasse ein.
"Pflegebedürftige können diese monatlichen Leistungen von maximal 104 Euro auch ansparen und später verwenden", erklärt die VZ. Die Barmer GEK habe zunächst nur seit Antragstellung bezahlt, nicht aber rückwirkend, so die Verbraucherschützer.
Ein Sprecher des Versicherers erklärt auf Anfrage, die Darstellung der Verbraucherschützer sei "lückenhaft". Im Zweifelsfall habe sich die Barmer GEK beim Bewilligen von Leistungen kulant gezeigt, "wenn es vermeintliche Beratungsdefizite gegeben haben sollte".
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