Bausparkassen: Ansprüche verjähren
26.11.16 14:00 Uhr
Finanzielle Ansprüche gegen Bausparkassen verjähren teilweise zum Jahresende.
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von Martin Reim, Euro am Sonntag
Konkret geht es um sogenannte Darlehensgebühren. Für die Jahre 2013 bis 2016 hatte sie der Bundesgerichtshof kürzlich für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 552/15).
Die Forderungen für 2013 müssen bis Silvester angemeldet sein, "Verbraucher können in vielen Fällen Geld zurückholen", sagt Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. Musterbriefe gibt es unter vzhh.de. Ob auch die Gebühren aus früheren Jahren zurückerstattet werden müssen, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.
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