Versicherung: Was muss ich bei einer Flugdrohne beachten?
17.09.18 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Ich möchte mir zu Hobbyzwecken eine Flugdrohne zulegen. Worauf kommt es rechtlich an?
€uro am Sonntag: Egal ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird: Das Luftverkehrsgesetz verpflichtet dazu, eine Versicherung abzuschließen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Nur wenn die Drohne ausschließlich in der Wohnung genutzt wird, kann die Versicherung vernachlässigt werden.
"Für den privaten Gebrauch reicht eine private Haftpflichtversicherung meist nicht aus", sagt Sebastian Schneider, Luftfahrtexperte bei der Zurich-Versicherung. "Es muss daher zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada." Zu den Kosten der Police sagt Schneider: "Sie orientieren sich an der Verwendungsart, der gewünschten Versicherungssumme und am Einsatzbereich, in dem geflogen werden soll." Beispielsweise betrage die Jahresprämie für eine privat genutzte Drohne (europaweiter Einsatz, Gewicht von bis zu 25 Kilogramm, Versicherungssumme von drei Millionen Euro, Selbstbeteiligung von 250 Euro) ungefähr 70 Euro.
Wo dürfen Drohnen fliegen? "Grundsätzlich gilt: Der Pilot darf seine Drohne nur in Blickweite führen", erklärt Schneider. "Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen." Mit Versicherungsschutz ist der Aufstieg der Drohne bis zu einer Höhe von 100 Metern erlaubt. Wenn die Drohne schwerer als fünf Kilogramm ist, wird neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamts benötigt.
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Bildquellen: Parrot SA