Versicherung: Riestern in Elternzeit möglich?
25.09.16 16:00 Uhr

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Ich bekomme bald ein Kind und gehe dann in Elternzeit - voraussichtlich drei Jahre lang. Wie viel muss ich in meinen Riester-Vertrag einzahlen, um weiterhin die volle Förderung zu erhalten?
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€uro am Sonntag: Zuerst die gute Nachricht: Sie erhalten wegen Ihres Kindes künftig neben der Grundzulage von 154 Euro eine Kinderzulage von 300 Euro. Im ersten Jahr der Elternzeit müssen Sie - wie bislang - vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (maximal 2100 Euro) einzahlen. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. In den beiden folgenden Jahren und auch im ersten Jahr Ihres geplanten Wiedereinstiegs in den Beruf ist hingegen lediglich der sogenannte Sockelbetrag von 60 Euro jährlich fällig. Erst danach greift wieder die Vierprozentregel.
Generell gilt: Achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrem Riester-Anbieter einen Dauerzulagenantrag gestellt haben und dass Sie die Angaben jedes Jahr nachchecken.
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