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Steuern: Wie schreibe ich Häuser ab?

04.06.17 16:00 Uhr

Steuern: Wie schreibe ich Häuser ab? | finanzen.net

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.

von Markus Hinterberger, €uro am Sonntag

Ich streite mich mit meinem Finanzamt wegen ­eines Immobiliengeschäfts. Da ich die Immobilie abschreiben möchte und für die Abschreibung der Anteil des Gebäudes am Gesamtkaufpreis sehr hoch sein sollte, habe ich mir vom Vorbesitzer zusichern lassen, dass 15 Prozent des Werts dem Anteil des Grundstücks und 85 Prozent dem des Gebäudes entsprechen. Das Finanzamt weigert sich dies anzuerkennen. Was kann ich tun?



€uro am Sonntag: Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung veröffentlicht. Mit deren Hilfe, können Sie errechnen, ob bei Ihrem Grundstück die Aufteilung 15 zu 85 Prozent korrekt ist. Sollte dieses für Sie sehr günstige Ergebnis tatsächlich herauskommen, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt mit dieser Berechnung konfrontieren. Zeigt dieser sich weiterhin hartleibig, könnten Sie sich überlegen, vors Finanzgericht zu ziehen.

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