Steuern: Kaufpreisaufteilung prüfen?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Markus Hinterberger, €uro am Sonntag
Ich streite mich seit einiger Zeit mit meinem Finanzamt wegen eines Immobiliengeschäfts. Ich möchte die Immobilie abschreiben, weshalb für die Abschreibung der Anteil des Gebäudes am Gesamtkaufpreis sehr hoch sein sollte. So habe ich mir vom Vorbesitzer zusichern lassen, dass
15 Prozent des Werts dem Anteil des Grundstücks und 85 Prozent dem des Gebäudes entsprechen. Das Finanzamt weigert sich, dies anzuerkennen, da dies erst nach dem notariellen Kaufvertrag vereinbart wurde. Was kann ich tun?
€uro am Sonntag: Das Finanzministerium hat auf seiner Internetseite eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung veröffentlicht (www.bundesfinanzministerium.de). Mit deren Hilfe können Sie errechnen, ob bei Ihrem Grundstück die Aufteilung 15 : 85 Prozent korrekt ist. Sollte dieses für Sie sehr günstige Ergebnis tatsächlich herauskommen, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt mit dieser Berechnung konfrontieren.
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