Euro am Sonntag-Mailbox

Steuern: Formular mit US-Bezug?

16.03.17 17:30 Uhr

Steuern: Formular mit US-Bezug? | finanzen.net

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.

von Martin Reim, €uro am Sonntag

Bei jedem Antrag auf ein Girokonto oder Sparbuch muss man ein Formular unterschreiben, ­wonach man in den USA nicht steuerpflichtig ist. Was ist der Sinn dieser Regelung?

Wer­bung


€uro am Sonntag: Die Regelung beruht auf dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), wie eine Sprecherin des Bankenverbands erklärt. "Deutschland hat mit den USA im Jahr 2013 ein entsprechendes zwischenstaatliches Abkommen abgeschlossen." Auf Grundlage der Umsetzungsverordnung, die zu diesem Abkommen erlassen wurde, sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden bei Eröffnung von Konten oder Depots nach der Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten zu fragen. "Die Vorschriften gelten für alle Kunden."

Das Ziel von FATCA ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Aus Sicht der Vereinigten Staaten geht es um die Sicherstellung der Besteuerung von Kapitalanlagen, die US-Steuerpflichtige im Ausland tätigen. Im Gegenzug sollen Kontoinformationen deutscher Steuerpflichtiger mit Kapitalanlagen in den USA an die deutsche Finanzverwaltung gemeldet werden. "Sofern ein Kunde in den USA steuerpflichtig ist, werden bestimmte Kontodaten automatisch an die US-Finanzverwaltung gemeldet", erklärt die Sprecherin weiter. Grundsätzlich gilt: Die US-Steuerpflicht wird - anders als in den meisten anderen Staaten - nicht nur durch die Ansässigkeit, sondern auch durch die Staatsangehörigkeit begründet (beispielsweise auch bei Besitz einer Greencard).
Wer­bung


Ebenfalls wichtig ist zu wissen, dass die OECD dem Modell von FATCA in der Zwischenzeit gefolgt ist und ein vergleichbares, quasi weltweites System eingeführt wurde. Es startete 2016 mit zunächst 55 Staaten (siehe €uro am Sonntag Ausgabe 09/2017). In Deutschland ist das "Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz" die rechtliche Basis. Gemäß dieses Standards werden Bankkunden bei Kontoeröffnung stets gefragt, ob sie in einem ausländischen Staat ansässig sind. In diesem Fall werden bestimmte Kontodaten erfasst und dem jeweiligen Ansässigkeitsstaat automatisch übermittelt.

Bildquellen: Zbitnev / Shutterstock.com, Gunnar Pippel / Shutterstock.com