Steuern: Aktien ausgebucht?
24.02.17 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Markus Hinterberger und Martin Reim, €uro am Sonntag
2012 wurden mir Aktien ersatzlos ausgebucht. Die Verluste konnte ich damals nicht mit Gewinnen aus demselben Jahr verrechnen. Meine Bank hat mich auch nicht vorgewarnt, sonst hätte ich die Papiere noch kurz zuvor verkauft. Der Steuerbescheid für 2012 ist bereits da, Einspruch habe ich nicht eingelegt. Was kann ich nun tun, um meine Verluste doch noch geltend zu machen?
€uro am Sonntag: Generell gilt: Sie müssen innerhalb der Monatsfrist Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen. "Grundsätzlich gibt es darüber hinaus eine Festsetzungsverjährung, die in der Regel vier Jahre beträgt", erklärt Stefan Thiem, Steuerberater bei der Münchner Kanzlei Ebner Stolz. Das hängt aber von bestimmten Voraussetzungen ab, beispielsweise dass der Fehler ohne Ihr Verschulden geschah - was man in diesem Fall vermuten kann. Deshalb ist vorstellbar, dass Sie noch im Jahr 2017 einen Änderungsantrag beim Finanzamt stellen können.
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