Steuer: Jubiläumsfeier absetzbar?
14.08.16 16:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Ich habe im Juli mein 25. Dienstjubiläum gefeiert. Aus diesem Anlass habe ich in der Mittagspause meine Arbeitskollegen zu einem Umtrunk im Betrieb eingeladen und Fingerfood von einem Caterer anliefern lassen. Kann ich die Kosten von insgesamt 750 Euro steuerlich geltend machen?
€uro am Sonntag: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar sein (Az. VI R 24/15).
Die Voraussetzungen für den Steuervorteil: Die Feier war ausschließlich beruflich veranlasst, und die teilnehmenden Kollegen waren nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien - etwa Zugehörigkeit zu einer Abteilung - eingeladen. Erfolgreich geklagt hat ein Finanzbeamter, der anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums alle Amtsangehörigen in den Sozialraum der Behörde eingeladen und für deren Bewirtung 834 Euro ausgegeben hatte.
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