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Recht: Brexit und Flüge?

15.03.19 12:30 Uhr

Recht: Brexit und Flüge? | finanzen.net

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von Maren Lohrer, Euro am Sonntag

Den Sommerurlaub habe ich bereits gebucht - mit dem britischen Reiseveranstalter Thomas Cook. Jetzt mache ich mir Sorgen, weil ein harter Brexit droht. Fällt unsere Reise ins Wasser?



€uro am Sonntag:
Auch im Falle eines harten Brexit kann der Flugverkehr in der EU nach dem 29. März aufrechterhalten bleiben, zumindest für das folgende halbe Jahr. Britische Fluggesellschaften können in diesem Zeitraum weiterhin Flüge innerhalb der EU anbieten. Fluggesellschaften, die wegen britischer Anteilseigner nicht mehr mehrheitlich in der Hand von EU-Eigentümern sind, bekommen eine Übergangsfrist eingeräumt. Das betrifft das Geschäft von TUI und Thomas Cook. Um diese Regel beanspruchen zu können, müssen die Konzerne jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten darlegen, wie sie innerhalb von sechs Monaten die Eigentümerregeln der EU wieder erfüllen wollen - also mehrheitlich von EU-Eignern kontrolliert werden.

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