Nachbarschaft: Wer zahlt bei Schäden?
14.05.16 16:00 Uhr

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
Werbung
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Angenommen, man fährt in den Urlaub und bittet einen Nachbarn oder Freund, in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen. Wer haftet, wenn etwas kaputtgeht?
Werbung
Werbung
€uro am Sonntag: "Der Helfer ist bei eventuellen Schäden unbegrenzt haftbar", sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das zeige beispielsweise ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 9 U 26/15). Selbst wenn der Helfer eine Haftpflichtpolice hat, ist er laut Wortberg nicht unbedingt aus dem Schneider. "Die Versicherer lehnen mitunter den Ersatz des Schadens ab und lassen es auf einen Rechtsstreit ankommen." Deshalb sei anzuraten, mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Reisendem und Helfer eine Haftung des Aufpassers auszuschließen und das gute zwischenmenschliche Verhältnis abzusichern. Eine Vorlage ist im Internet zu finden unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/Gefaelligkeitsvereinbarung.
Weitere News
Bildquellen: AlexRoz / Shutterstock.com, NGS Next Generation Service