Mietrecht: Kündigung aus Eigenbedarf?
25.04.16 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Maren Lohrer, Euro am Sonntag
2011 habe ich eine Wohnung in Berlin gekauft,
zunächst zur Kapitalanlage. Aber jetzt plant mein Sohn, in Berlin zu studieren. Welche Sperrfrist muss ich einhalten? Die Kündigungsschutzklausel-Verordnung, die eine Frist von zehn Jahren vorsieht, ist ja erst 2013 in Kraft getreten, also nachdem ich die Wohnung gekauft habe.
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€uro am Sonntag: Berlin hat eine besonders restriktive Sperrfristregelung. Die Kündigungsschutzklausel-Verordnung - gültig ab dem 1. Oktober 2013 - sieht eine Frist von zehn Jahren vor, und sie ist nicht nur für einzelne Stadtviertel, sondern für das gesamte Berliner Gebiet gültig. Darüber hinaus hat das Landgericht in einem aktuellen Hinweisbeschluss (17.3.2016, Az. 67 O 30/16) entschieden, dass diese lange Frist auch für Wohnungen gilt, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung umgewandelt worden sind. Durch die Entscheidung stärkt das Landgericht die Rechte von Mietern deutlich.
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