Baukindergeld: Ist ein Antrag schon in der Schwangerschaft möglich?
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von Stefan Rullkötter und Bernhard Bomke, €uro am Sonntag
Im Beitrag zum Baukindergeld (€urams-Ausgabe 40) schreiben Sie, dass der Bund mit diesem Zuschuss Eltern mit mindestens einem Kind im Alter von bis zu 17 Jahren fördert, die im Regelfall erstmals Wohneigentum erwerben und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 75 000 Euro, zuzüglich 15 000 Euro je Kind haben. Kann man das Baukindergeld schon in der Schwangerschaft beantragen? Und was passiert, wenn das jährliche Einkommen im Lauf des Förderzeitraums die Höchstgrenze überschreitet?
€uro am Sonntag: Bislang haben mehr als 25 000 Familien bei der Förderbank KfW Anträge mit einem Fördervolumen von einer halben Milliarde Euro gestellt. Grundsätzlich beträgt die Förderung 12 000 Euro pro Kind. Das Geld wird in zehn Jahresraten von je 1200 Euro ausbezahlt. Eine Begrenzung der Zahl der Kinder, für die Zuschüsse gezahlt werden, gibt es nicht. Familien mit vier Kindern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahren sind, können binnen zehn Jahren beispielsweise 48 000 Euro beanspruchen.
Um das Baukindergeld zu erhalten, müssen Antragsteller mindestens ein Kind haben, das bereits geboren ist. Eine Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung berechtigt nicht zum Bezug von Baukindergeld. Gleiches gilt für Kinder, die nach Einreichen des Antrags geboren werden. Für sie kann kein zusätzliches Baukindergeld mehr beantragt werden.
Unproblematisch ist es, wenn die Grenze des jährlichen Einkommens während der zehnjährigen Laufzeit überschritten wird. Für das Ermitteln des Einkommens sind die Steuerbescheide der beiden Kalenderjahre entscheidend, die dem Tag der Antragstellung vorausgingen. Ist das Baukindergeld bewilligt, fließt das Geld also unabhängig davon weiter, wie sich die Einkommensverhältnisse der geförderten Familie entwickeln.
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