Bargeld: Wann wird entschädigt?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Redaktion Euro am Sonntag
Wann muss eigentlich die Bundesbank zerrissene Euroscheine ersetzen?
€uro am Sonntag: Bei vorsätzlicher Zerstörung wird das Geld nicht ersetzt. Zur Frage, was darunter zu verstehen ist, gibt es ein aktuelles Gerichtsurteil. Aus Angst vor Einbrechern zerriss eine Seniorin Geldscheine im Wert von 18.500 Euro. Zunächst weigerte sich Bundesbank, der betreuenden Enkelin das Geld zu erstatten. Doch nun verpflichtet der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Bundesbank hierzu (Az. 6 A 682/15).
Das Gericht ging davon aus, dass die Seniorin in einem Zustand geistiger Verwirrtheit handelte. Ein ärztliches Gutachten belegte die Demenz. Zudem waren die Geldschnipsel im Eisfach versteckt. Auch das sei eine eher ungewöhnliche Verhaltensweise, befand das Gericht. Bislang musste die Bundesbank auch Geld nicht ersetzen, das in betrunkenem Zustand zerstört wurde - das könnte sich durch dieses Urteil ändern.
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