Kinder zählen bei Pflege
Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärte es für grundgesetzwidrig, dass bei den Beiträgen die Zahl der Kinder nicht berücksichtigt wird.
von Redaktion Euro am Sonntag
Der Gesetzgeber muss die Beiträge nun nach der Kinderzahl staffeln. Momentan zahlen Kinderlose bei der Pflegeversicherung höhere Beiträge als Eltern; die
Kinderzahl wurde bisher aber nicht berücksichtigt. Mit der am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung gab der Erste Senat
zwei Verfassungsbeschwerden teilweise
statt. Erfolglos waren die Kläger mit ihrer
Forderung, dass die Kinderzahl auch in der
Renten- und Krankenversicherung zu geringeren Beiträgen führen müsse.
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