2014 noch attraktiver: Wohn-Riester frisch renoviert
Vor fünf Jahren wurden die ersten Wohn-Riester-Verträge unterschrieben. Inzwischen ist die Millionengrenze überschritten. Ab nächstem Jahr soll das Erfolgsmodell noch flexibler werden.
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Der Wohn-Riester avanciert zur beliebtesten Form der staatlich geförderten Altersvorsorge: 1,1 Millionen "Eigenheimrenten-Verträge" haben Vorsorgesparer abgeschlossen, seit Ende 2008 die ersten Wohn-Riester-Produkte angeboten wurden. Allein im zu Ende gehenden Jahr 2013 kamen 185.000 neue Kontrakte dazu.
Der Erfolg des Wohn-Riester basiert auf zwei Säulen, nämlich günstige Baugeldkonditionen und Geld vom Staat: Jeder Sparer erhält pro Jahr 154 Euro staatliche Grundzulage. Für jedes Kind, das nach 2007 geboren wurde, gibt es 300 Euro obendrauf, für ältere Kinder 185 Euro. Wer hohe Sparraten zahlt - maximal 2.100 Euro pro Jahr - kann den Beitrag zudem in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.
Beim Wohn-Riester-Bausparen, dem meistgefragten Produkt, wird zunächst ein vereinbarter Betrag angespart und verzinst. Ist der Vertrag zuteilungsreif, gibt die Bausparkasse ein Darlehen, das anschließend abbezahlt wird. Die Zuschüsse werden sowohl während der Anspar- als auch während der Tilgungsphase gewährt. Dank der Zulagen können Wohn-Riester-Sparer diese Darlehen schneller zurückführen als ungeförderte Kredite - unterm Strich oft eine Ersparnis von mehrere Tausend Euro Kreditzinsen.
Dennoch ist auch beim Wohn-Riester nicht alles Betongold, was glänzt: In der Praxis zeigten sich in den ersten fünf Jahren viele bürokratische Hürden, die nun durch das "Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz" beseitigt werden sollen. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen ab 2014.
Kapitalentnahmen
Wohn-Riester-Sparer können künftig bereits in der Ansparphase Geld entnehmen: Jeder Betrag ab 3.000 Euro ist möglich, als Kapitalgrundstock müssen lediglich 3.000 Euro im Vertrag verbleiben. Das angesparte Kapital können sie verwenden, um etwa eine Immobilie zu kaufen oder Schulden abzubauen. Bislang war dies nur bei Kombiverträgen (ein Vorausdarlehen wird später durch den Bausparkredit abgelöst) möglich, ohne die Zulagen zu verlieren.
Umbaumaßnahmen
Kunden können ihre Wohn-Riester-Guthaben künftig unbürokratischer nutzen, um ihr Eigenheim alters- oder behindertengerecht umzubauen: Die Hälfte des entnommenen Kapitals müssen sie in Umbauten investieren, die den Vorgaben für barrierefreies Bauen (DIN 18040-2) entsprechen. Der Rest muss verwendet werden, um eventuelle Barrieren zu beseitigen. Wichtig: Um die Förderung zu behalten, müssen beide Maßnahmen von einem Gutachter geprüft und genehmigt werden.
Umzüge
Wohn-Riester-Sparer, die selbst genutzte Immobilien wechseln, dürfen künftig die staatliche Förderung "mitnehmen". Konkret bedeutet das: Bei Umzügen dürfen sie einen Betrag in Höhe des "Wohnförderkontos" in das neue Objekt investieren. Dort werden alle Sparleistungen, Zulagen und Tilgungen verbucht. Dieser fiktive Betrag wird jährlich mit zwei Prozent verzinst. Ab Renteneintritt müssen sie diese Summe als Einkünfte versteuern - entweder bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres oder auf einen Schlag.
Investitionsfristen
Die Zeit bis zum Kauf einer neuen Immobilie nach einem Umzug wird ab 2014 von zwei auf fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums verlängert, in dem der Sparer sein altes Eigenheim letztmals selbst genutzt hat.