Doppelbelastung

Steuern & Co. - Was von Anlegern beim Handel von Aktiengattungen wie ADRs, GDRs & Co. beachtet werden muss

21.09.25 17:59 Uhr

ADRs und GDRs: Alles zu Steuern, Dividenden und Risiken für Anleger | finanzen.net

American Depositary Receipts (ADRs) und Global Depository Receipts (GDRs) machen es Anlegern einfacher, ausländische Unternehmen zu handeln. Doch die steuerliche Behandlung birgt einige Besonderheiten. Worauf es dabei ankommt, und welche Stolperfallen lauern.

• ADRs und GDRs vereinfachen Zugang zu internationalen Aktien
• In Deutschland gelten sie steuerlich wie normale Aktien
• Anfallende Quellensteuer kann zu Doppelbesteuerung führen

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ADRs und GDRs: Handel mit internationalen Aktien

Depositary Receipts sind sogenannte Hinterlegungsscheine. ADRs, also amerikanische Hinterlegungsscheine, werden von US-Banken ausgegeben und bilden eine bestimmte Anzahl von Aktien eines ausländischen Unternehmens ab. Die Deutsche Börse beschreibt die Funktionsweise von GDRs als Pendant zu ADRs mit dem Zusatz, dass diese global emittiert werden. Hinterlegungsscheine ermöglichen Anlegern den Handel zu internationalen Werten an heimischen Börsen, ohne sich mit komplizierten Auslandorders beschäftigen zu müssen.

Steuerliche Handhabung von Depositary Receipts

Für deutsche Anleger gilt: ADRs und GDRs werden steuerlich wie die zugrunde liegenden Aktien behandelt. Dividenden unterliegen also der Kapitalertragssteuer. Laut DeltaValue fällt in vielen Fällen zusätzlich eine Quellensteuer im Heimatland des Unternehmens an. Dabei variiert die Höhe je nach Staat und kann somit die Gesamtrendite deutlich schmälern.

Zudem werden Hinterlegungsscheine in Puncto Verluste ebenso wie Aktien behandelt. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dürfen Verluste aus ADRs und GDRs nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Sie müssen im speziellen Aktien-Verlusttopf ausgewiesen werden.

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Doppelbesteuerung vermeiden

Häufig tritt das Problem der doppelten Besteuerung auf: Zunächst wird im Herkunftsland des Unternehmens ein Betrag als Quellensteuer einbehalten, anschließend greift in Deutschland die Kapitalertragssteuer. Ob und wie viel der ausländischen Steuer angerechnet wird, regeln Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Beispielsweise werden Dividenden aus den USA mit einer Quellensteuer belastet. Diese kann in Teilen auf die deutsche Steuer angerechnet werden - das regelt das DBA zwischen Deutschland und der USA. Der nichtanrechenbare Teil lässt sich über die Steuererklärung zurückfordern. Dem Institut für Wissen in der Wirtschaft zufolge ist der Umtausch von ADRs oder GDRs in die zugrunde liegende Aktie übrigens steuerneutral und löst keine neuen Steuerpflichten aus.

Worauf Anleger achten sollten

Anleger sollten ADRs und GDRs nicht nur als einfachen Zugang zu internationalen Märkten sehen, sondern auch die steuerlichen Details im Blick behalten. Besonders wichtig ist es, die Steuerbescheinigung sorgfältig zu prüfen und sich mit den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vertraut zu machen. So lässt sich verhindern, dass Quellensteuer doppelt anfällt. Auch die besondere Regelung bei der Verlustverrechnung spielt eine Rolle, da Verluste aus ADRs und GDRs nur mit Aktiengewinnen gegengerechnet werden können. Wer diese Punkte berücksichtigt, kann die Chancen der Hinterlegungsscheine nutzen, ohne steuerlich ins Hintertreffen zu geraten.

Redaktion finanzen.net

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